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Pflichtversicherung gegen Elementarschäden gefordert nach Hochwasserkatastrophe

Die rot-schwarz-grüne Koalition in Brandenburg spricht sich für die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden aus, insbesondere vor dem Hintergrund der Hochwasserkatastrophe in Süddeutschland. SPD-Fraktionschef Daniel Keller befürwortet eine verpflichtende Elementarschadensversicherung und sieht das Modell aus Frankreich als Vorbild, wo Elementarschäden in der Gebäudeversicherung enthalten sind und eine staatliche Rückversicherung existiert.

Auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Jan Redmann unterstützt die Idee einer Pflichtversicherung für Elementarschäden und betont die Einigkeit der Länder zu diesem Thema. Grünen-Fraktionschefin Petra Budke hebt hervor, dass eine solche Versicherung für alle bezahlbar sein müsse, um eine breite Akzeptanz zu finden.

Ministerpräsident Dietmar Woidke schätzt eine Pflichtversicherung für Elementarschäden als sinnvoll ein, sieht aber auch die Notwendigkeit, die Vorsorge in Bezug auf Hochwasser auf Bundesebene zu verbessern. Er verweist auf Maßnahmen wie den Bau von Dämmen und Deichen, die über eine reine Versicherung hinausgehen müssen, um ausreichenden Schutz zu gewährleisten.

Die Bundesregierung ist bereits aufgefordert worden, einen Vorschlag für eine bundesgesetzliche Regelung zur Einführung einer Pflichtversicherung vorzulegen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird bis zum nächsten Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz ein Ergebnis dazu präsentieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Bundesjustizministerium Bedenken bezüglich einer Pflichtversicherung für Elementarschäden äußert und vor finanziellen Mehrbelastungen für Haushalte warnt.

In Brandenburg blieb die Hochwasser-Situation größtenteils entspannt, jedoch wurde für den Pegel Ortrand Alarmstufe 1 ausgerufen, was auf eine beginnende Überflutung von Auen und ufernahem Grünland hinweist. In Süddeutschland hingegen war die Hochwasser-Lage weiterhin kritisch, mit mehreren Landkreisen, die den Katastrophenfall ausriefen und bisher fünf Todesopfer zu beklagen waren.