Am 9. November 2025 wird in Brandenburg an der Havel eine neue Oberbürgermeisterin oder ein neuer Oberbürgermeister gewählt. In Vorbereitung auf diese Wahl hat der derzeitige Amtsinhaber Steffen Scheller von der CDU seine interne Bereitschaft erklärt, erneut anzutreten. Die aktuellen Wahlvorbereitungen sind bereits in vollem Gange, und die Festlegung der Wahltermine erfolgt gemäß Paragraf 64 Absatz 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG)
Die Hauptwahl findet am genannten Tag statt, während eine eventuelle Stichwahl für den 23. November 2025 angesetzt ist. Der Wahlleiter muss nach dem Kommunalwahlgesetz spätestens 92 Tage vor der Hauptwahl die Wahltermine öffentlich bekannt machen. Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass die Wähler gut informiert sind und dass die Parteien und Einzelkandidaten ausreichend Zeit haben, um sich ebenfalls einen Namen zu machen.
Der Wahlablauf in der Stadt
Die letzte Kommunalwahl in Brandenburg an der Havel fand in Verbindung mit der Europawahl statt und war eine Herausforderung für die Lokalpolitiker. Wie die Stadt Brandenburg berichtet, lag die Wahlbeteiligung im Vergleich zur vorherigen Wahl fast zehn Prozent höher. Der Wahlablauf war durch einige Schwierigkeiten wie die Größe mancher Wahlkabinen geprägt, dennoch verlief die Wahlauswertung geordnet und alles konnte schließlich abgeschlossen werden.
Etwa 700 Mitwirkende, insbesondere aus der Stadtverwaltung, waren bis nach Mitternacht aktiv. Die Wahlauswertung zog sich bis in die frühen Morgenstunden, als die letzten Wahlunterlagen um 3:00 Uhr bei der Wahlbehörde eingingen.
Das Wahlsystem in Brandenburg
Die Wahl zum Oberbürgermeister erfolgt nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrechts. Wählende haben hierbei nur eine Stimme, die sie einem bestimmten Kandidaten oder einer bestimmten Kandidatin geben können. Das Stimmenkontingent ist hierbei deutlich eingeschränkt im Vergleich zu Wahlen zu den Stadtverordnetenversammlungen, bei denen die Bürgerinnen und Bürger bis zu drei Stimmen abgeben können. Dieses System ermöglicht eine klare Entscheidung für den zu wählenden Oberbürgermeister, während die übrigen Wahlen in Brandenburg auch die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens anbieten, wodurch Wählende Stimmen auf verschiedene Bewerbende verteilen können.
Die erste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach der Wahl ist für den 3. Juli 2024 geplant, und die neue Wahlperiode wird bis 2029 andauern. Dies unterstreicht die Bedeutung einer stabilen und verlässlichen Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung für die Verwaltung.