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Neue Wärmeplanungsverordnung in Brandenburg: Klimafreundlicheres Heizsystem in den Kommunen

Neue Verordnung für klimafreundliches Heizen in Brandenburg

Die brandenburgische Regierung hat kürzlich eine wegweisende Verordnung zur Wärmeplanung verabschiedet. Diese Verordnung bildet die rechtliche Grundlage für eine umweltfreundlichere Heiz- und Wärmeversorgung in den Städten und Gemeinden des Landes.

Die neue Verordnung ist eine Antwort auf die staatlichen Vorgaben zur Wärmeplanung, die den Ländern auferlegt wurden. Brandenburg wird jährlich mit bis zu drei Millionen Euro aus Bundesmitteln unterstützt, um den Aufwand für die Planung, Personalkosten und Sachkosten zu decken. Gemäß der Bundes-Wärmeverordnung müssen alle Kommunen in Brandenburg bis Mitte 2028 einen individuellen Wärmeplan erstellen. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern, wie Potsdam, müssen bereits bis Mitte 2026 einen solchen Plan vorlegen. Für kleinere Kommunen unter 10.000 Einwohnern ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Einige Kommunen haben bereits begonnen, eigene Wärmepläne zu erarbeiten.

Die Wärmeplanung soll nicht nur für die Kommunen relevant sein, sondern auch Orientierung für Gebäudeeigentümer bieten. Durch die genaue Darstellung von Versorgungsgebieten mit Wärmenetzen und Gebieten mit dezentralen Heizsystemen sollen Fehlinvestitionen vermieden werden. Ab nächster Woche wird das Land Schulungen für die Verantwortlichen in den Kommunen anbieten, um ihnen zu helfen, die Wärmeplanung erfolgreich umzusetzen und Fördermittel zu beantragen.

Die Einführung dieser Verordnung markiert einen wichtigen Schritt für Brandenburg hin zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Energieversorgung. Sie trägt dazu bei, die lokalen Gemeinden in ihrem Bestreben zu unterstützen, ihre Heizsysteme effizienter und umweltverträglicher zu gestalten.

Autor: Max Mustermann