Die Nachfrage nach staatlichen Förderungen für Lastenfahrräder in Brandenburg zeigt einen anhaltenden Rückgang. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung wurden im Jahr 2023 lediglich 102 Förderanträge gestellt, was bis Anfang Dezember 2024 auf 96 Anträge fällt. Parallel dazu sank die Anzahl der bewilligten Anträge von 95 in 2023 auf 87 im Jahr 2024. Diese finanziellen Hilfen, die 2020 auf Initiative der Grünen beschlossen wurden, stehen verschiedenen Antragsberechtigten zur Verfügung, darunter Gemeinden, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine sowie Gewerbetreibende.

Die Anträge für die Förderung konnten bis Anfang April 2024 beim Landesamt für Bauen und Verkehr eingereicht werden. Die Fortführung des Programms wird im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025/2026 entschieden. Die Förderung bezieht sich auf Lastenfahrräder mit mindestens 40 kg Zuladung, beides, mit und ohne Elektroantrieb, sowie ein- und mehrspurig. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent, wobei maximal 2.500 Euro pro Lastenfahrrad und 4.000 Euro für E-Lastenfahrräder bewilligt werden können. Zusätzlich gibt es Zuschüsse für Lastenfahrradanhänger: 1.000 Euro und 2.500 Euro für E-Lastenfahrradanhänger.

Antragsverfahren und Mittelverwendung

Das Antragsverfahren für die Förderung von Lastenfahrrädern erfordert laut den Informationen des Landesamtes für Bauen und Verkehr Brandenburg, dass vor dem Kauf ein entsprechender Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen gestellt wird. Nach dem Einreichen des Antrags erhält der Antragsteller eine Eingangsbestätigung, die darüber informiert, ob der Antrag in das Förderprogramm aufgenommen werden kann. Der Kauf des Lastenfahrrads oder Anhängers darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen.

Der Zuwendungsbescheid bestätigt das Projekt und muss vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung genehmigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fördermittel im Haushalt verfügbar sein müssen und die Bearbeitung des Bewilligungsbescheids einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Nachdem das Lastenfahrrad oder der E-Lastenfahrrad gekauft wurde, sollte die Mittelanforderung umgehend erfolgen. Hierfür müssen entsprechende Formulare ausgefüllt und mit Nachweisen über den Kauf eingereicht werden, ergänzt durch Fotos des erworbenen Fahrzeugs.