Brandenburg

  1. Kundinnen und Kunden von 1&1 erleben tagelangen Netzausfall: Rechte auf Entschädigung und Kündigungsoptionen

Im letzten Monat gab es einen tagelangen Ausfall im Netz des Mobilfunkanbieters 1&1, der zahlreiche Kundinnen und Kunden betraf. Während dieser Periode hatten Kunden von 1&1 und verwandten Anbietern wie Winsim, Premiumsim, Simplytel, Yourfone und Deutschlandsim mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen, darunter der Verlust mobiler Daten, die Unfähigkeit zu telefonieren und das Fehlen von SMS-Kommunikation.

1&1 erklärte, dass die Ursache für die Störung ein fehlerhaftes Software-Update war, das am Montag zuvor auftrat. Enttäuschte Kunden äußerten ihren Ärger online und forderten unter den Hashtags #1und1 und #nurnotrufe Schadensersatz. Doch welche Rechte haben die Betroffenen auf Entschädigung?

Im Falle eines Netzausfalls erläutert die Verbraucherzentrale Brandenburg, dass betroffene Kunden bestimmte Schritte einleiten sollten. Sie sollten den Anbieter schriftlich über die Störung informieren und ihn auffordern, das Problem zu beheben. Gemäß dem Telekommunikationsgesetz (TKG) sind Anbieter verpflichtet, Störungen unverzüglich und kostenlos zu beheben, sofern sie nicht vom Verbraucher verursacht wurden.

Wenn der Anbieter die Probleme nicht innerhalb eines Tages nach der Meldung lösen kann, müssen sie den Kunden am folgenden Tag über die getroffenen Maßnahmen und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Behebung informieren. Falls die Störung auch am dritten Tag nicht behoben ist, haben die Kunden Anspruch auf eine pauschale Entschädigung.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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