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Klimaschutzprogramm der Bundesregierung: Gericht verlangt Nachschärfung – Ein guter Tag für den Klimaschutz

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und Forderung nach konkreten Maßnahmen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen muss. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen. Die Richter gaben damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt. Die Bundesregierung hat nun die Aufgabe sicherzustellen, dass alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms dazu geeignet sind, die Klimaziele zu erreichen und die jährlichen Emissionsmengen einzuhalten. Dies muss methodisch einwandfrei und gut begründet sein, ohne auf falschen Prognosen zu beruhen, da die festgelegten Klimaziele verbindlich sind.

Die Bundesregierung hat sich bisher nicht zu dem Urteil geäußert und könnte in Revision gehen, um die Wirkung aufzuschieben. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, bezeichnete das Urteil als einen guten Tag für den Klimaschutz und forderte die Bundesregierung auf, das Klimaschutzprogramm kurzfristig zu überarbeiten. Dem Klimaschutzgesetz zufolge müssen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 gesenkt werden. Im vergangenen Jahr wurde eine Minderung von rund 46 Prozent erreicht.

Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung umfasst verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft. Es beinhaltet bereits umgesetzte Maßnahmen wie die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes, das 49-Euro-Deutschland-Ticket und die CO2-abhängige Lkw-Maut. Kritikpunkte an dem Programm waren, dass viele Punkte zu unkonkret, vage und wolkig formuliert seien, wodurch die Auswirkungen auf die Reduktion klimaschädlicher Treibhausgase unklar blieben.

Die Reform des Klimaschutzgesetzes, die vom Bundestag Ende April beschlossen wurde, wird die Kontrolle der Klimaziele künftig anders gestalten. Die Einhaltung der Ziele erfolgt nicht mehr rückwirkend nach Sektoren, sondern sektorübergreifend und mehrjährig. Sollte die Regierung zwei aufeinander folgende Jahre nicht auf Kurs in Richtung der Klimaziele für 2030 sein, muss sie nachsteuern. Die Reform des Gesetzes ist noch nicht in Kraft und wird am Freitag im Bundesrat diskutiert.

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Lebt in Brandenburg und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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