Brandenburg

Justizministerium unter Beschuss: Rechtsaufsicht über Brandenburger Rechtsanwaltskammer in Frage gestellt

Der Brandenburger Landesrechnungshof hat in Bezug auf die Haushaltsführung der Rechtsanwaltskammer Kritik geäußert, wodurch nun das Justizministerium ins Visier gerät. Gemäß Recherchen von rbb24 wirft der LRH dem Ministerium für Justiz vor, möglicherweise seine Rechtsaufsicht über die Brandenburger Rechtsanwaltskammer nicht angemessen wahrgenommen zu haben. Das Justizministerium, zuständig gemäß der Bundesanwaltsordnung für die Rechtsaufsicht über die Kammer, könnte laut dem Sprecher des Landesrechnungshofs gegen Rechtsvorschriften verstoßen haben.

In Reaktion darauf erklärte das Justizministerium, dass die geäußerte Kritik unterschiedliche Auffassungen zur Reichweite der Rechtsaufsicht betreffen könnte. Weiterhin wird die abschließende Auswertung der Prüfmitteilungen vorbehalten. Der Rechnungshof hatte zuvor bemängelt, dass die Rechtsanwaltskammer von den Maßgaben der Landeshaushaltsordnung abgewichen sei und Haushaltspläne nicht den Anforderungen genügt hätten. Dies könnte den Straftatbestand der Untreue darstellen, doch der Präsident der RAK, Frank Engelmann, wies diesen Vorwurf zurück.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft nun, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht, basierend auf den Informationen des rbb. Als Reaktion auf die Berichterstattung durch den rbb setzte der Rechtsausschuss des Landtags den Prüfbericht des Landesrechnungshofs auf die Tagesordnung.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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