Brandenburg

Gerechtigkeit oder Überreaktion? Streit um Geldgeschenke an Jobcenter-Empfänger in Berlin

Enthüllung nach Mekka: Jobcenter fordert von Bürgergeld-Empfängern 22.600 Euro zurück

Die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg sorgte dafür, dass eine Familie, die Bürgergeld bezog, nun über 22.000 Euro an das Jobcenter zurückzahlen muss. Der Grund hierfür war eine Pilgerreise nach Mekka, die als Einkommen angerechnet wurde. Obwohl die Familie in der betreffenden Zeit ein Geldgeschenk von 62.250 Euro erhalten hatte, sah das Gericht die Rückzahlung der Leistungen als gerechtfertigt an. Der Fall ist noch nicht rechtskräftig und eine Revision wurde nicht zugelassen, aber die unterlegenen Kläger haben die Möglichkeit, beim Bundessozialgericht die Zulassung der Revision zu beantragen.

Die Richter bemängelten, dass die Familie keinerlei Belege für die hohen Kosten der Pilgerreise vorlegen konnte und sämtliche Zahlungen in bar erfolgten. Die Kläger gaben an, dass die Reise insgesamt etwa 55.600 Euro gekostet habe, aber sie konnten keine Quittungen vorlegen. Laut der Urteilsbegründung sind Bürgergeld-Empfänger grundsätzlich verpflichtet, jegliche Einnahmen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zu verwenden. Auch wenn Geldzuwendungen einen objektivierbaren Zweck verfolgen, sind sie nicht in unbegrenzter Höhe privilegiert, so das Gericht.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass Bürgergeld-Empfänger, die zu Unrecht Leistungen erhalten haben, ab einem bestimmten Zeitpunkt das Geld nicht mehr zurückzahlen müssen. In einem ähnlichen Fall gab eine Bürgergeld-Empfängerin kürzlich an, dass sie die „Erhöhung nicht benötigt“ habe. Insgesamt zeigt dieser Fall die Grenzen auf, wann und unter welchen Umständen Geldgeschenke an Bürgergeld-Empfänger anrechenbar sind und welche Verpflichtungen diese Empfänger haben, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.

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Lebt in Brandenburg und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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