Die Entscheidung eines Berliner Gerichts zwang eine Familie dazu, 22.600 Euro an das Jobcenter zurückzuzahlen, nachdem sie Bürgergeld erhalten hatten. Das Urteil erging aufgrund eines teuren Geldgeschenks, das die Familie für eine Pilgerreise nach Mekka erhalten hatte. Obwohl die Familie argumentierte, dass es sich um eine zweckgebundene Zahlung gehandelt habe, entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, dass der Betrag als Einkommen angerechnet werden müsse.
Das Jobcenter wurde auf das hohe Geldgeschenk aufmerksam, als Ermittlungen wegen Betrugs gegen die Familie liefen. Das Geschenk von 62.250 Euro überstieg die freie Geschenksumme von 16.500 Euro deutlich, was dazu führte, dass das Jobcenter die Leistungen zurückforderte. Die Familie konnte keine Belege für die Kosten der Pilgerreise in Höhe von insgesamt etwa 55.600 Euro vorlegen, da sie sämtliche Zahlungen bar abgewickelt hatten.
Die Richter kritisierten, dass es keine Quittungen für die Barzahlungen gab und es ungewöhnlich sei, eine Flugreise mit Kosten von über 5000 Euro bar zu begleichen. Laut einer Mitteilung des Gerichts sind Bürgergeld-Empfänger grundsätzlich verpflichtet, jegliche Einnahmen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zu nutzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber die Familie hat die Möglichkeit, beim Bundessozialgericht die Zulassung der Revision zu beantragen.