BrandenburgMain-Kinzig-Kreis

Früherer KZ-Wachmann vor Gericht: Prozess nicht möglich wegen Verhandlungsunfähigkeit

Keine Fortsetzung des Prozesses gegen ehemaligen KZ-Wachmann

Der Gerichtsprozess gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann wird nicht fortgesetzt. Der 99-jährige Angeklagte, der der Beihilfe zum Mord in über 3300 Fällen beschuldigt wird, ist aufgrund seines Gesundheitszustands dauerhaft verhandlungsunfähig. Das Landgericht Hanau lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens aus diesem Grund ab.

Die Anklage gegen den Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis, der während seiner Zeit als Heranwachsender im KZ Sachsenhausen gedient haben soll, wurde von der Staatsanwaltschaft Gießen erhoben. Ihm wird vorgeworfen, Tausende von Häftlingen bei ihren grausamen Tötungen unterstützt zu haben. Diese Entscheidung des Gerichts schließt die Möglichkeit eines Prozesses gegen den Angeklagten aus.

Dem ehemaligen SS-Wachmann wird vorgeworfen, an der Bewachung der Häftlinge, der Überführung von neu ankommenden Häftlingen und an der Sicherung von Häftlingstransporten beteiligt gewesen zu sein. Es wird vermutet, dass während seiner Dienstzeit im Lager mindestens 3318 Häftlinge aufgrund der harten Lebensbedingungen, Erschießungen und dem Einsatz von Giftgas gestorben sind.

Das Gericht stützte seine Entscheidung auf Gutachten, die eine eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten bestätigten. Es wurde festgestellt, dass sein körperlicher und psychischer Gesundheitszustand sich verschlechtert haben und keine Besserung zu erwarten ist. Daher wird es keinen Prozess gegen den 99-Jährigen geben.

Das KZ Sachsenhausen war ein Ort des Schreckens, an dem während des Zweiten Weltkriegs Zehntausende von Menschen unter unmenschlichen Bedingungen gelitten haben. Die Entscheidung des Gerichts, den Prozess nicht fortzusetzen, unterstreicht die Dringlichkeit, auch über 75 Jahre nach dem Ende des Krieges Gerechtigkeit für die Opfer und ihre Familien zu suchen.

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