BildungFrankfurt (Oder)

Uni-Präsidentin unter Druck: Untreue-Vorwürfe nach Besetzung des Humboldt-Instituts

Das sozialwissenschaftliche Institut der Berliner Humboldt-Universität (HU) präsentiert sich derzeit als eine Art Abrissbude, gezeichnet von Graffiti an den Wänden, zerstörten Möbeln und herumliegendem Müll. HU-Präsidentin Julia von Blumenthal äußerte im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“, dass das Institut möglicherweise für Monate nicht nutzbar sein könnte. Die Präsidentin zeigte sich schockiert über die entstandenen Schäden und äußerte Selbstkritik hinsichtlich ihrer Entscheidung, die Besetzung des Instituts zunächst zu dulden und auf eine polizeiliche Räumung zugunsten eines Dialogs mit den propalästinensischen Aktivisten zu verzichten.

Unter anderem in Leipzig, Frankfurt und Berlin ist der Nahost-Konflikt mittlerweile auch an deutschen Hochschulen präsent. Die Hochschulleitungen, vor allem die Universitätspräsidenten als Inhaber des Hausrechts, stehen vor der Herausforderung zu entscheiden, wie sie mit Besetzungen umgehen sollen. Diese Entscheidungen führten dazu, dass der Rechtsanwalt Carsten Brennecke Anzeige gegen die HU-Präsidentin wegen des Verdachts der Untreue erstattete. Er wirft ihr vor, durch die Duldung der Besetzer eine längere Beschädigung der Räume in Kauf genommen und darauf verzichtet zu haben, Schadensersatzansprüche gegenüber den Tätern geltend zu machen.

Zwei Strafrechts-Professoren wurden von WELT AM SONNTAG um eine rechtliche Einschätzung gebeten. Die Kölner Juristin Frauke Rostalski erklärte, dass eine Untreue-Strafbarkeit in Betracht komme, wenn eine Person, die eine „Vermögensbetreuungspflicht“ hat, Schädigungen zulasse. Michael Kubiciel von der Uni Augsburg betonte, dass die Präsidentin einer Uni ohne rechtlichen Grund weder auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen verzichten noch die Besetzung ihrer Räume dulden könne, insbesondere wenn dabei Straftaten begangen werden.

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