Frankfurt (Oder)

Stadtbrücke in Frankfurt (Oder): Rechtsgehgebot für Fußgänger

Fußgängerregelung auf der Stadtbrücke in Frankfurt (Oder): Warum wird ein Rechtsgehgebot wegen Grenzkontrollen eingeführt?

Auf der Stadtbrücke in Frankfurt (Oder) wurde ein Rechtsgehgebot aufgrund von Grenzkontrollen eingeführt. Dieses Gebot gilt sowohl auf deutscher als auch auf polnischer Seite. Das Verkehrszeichen Nummer 259 nach der Straßenverkehrsordnung verbietet Fußgängern die Überquerung und weist sie darauf hin, den gegenüberliegenden Gehweg in Fahrtrichtung zu nutzen.

Die Einführung dieses Rechtsgehgebots dient dazu, den einreiseseitigen Fußgängerverkehr zu kontrollieren. Die Bundespolizei führt stationäre Grenzkontrollen an der Stadtbrücke durch, wobei die Einhaltung der Fußgängerregelung nicht von ihnen kontrolliert wird. Obwohl die Bundespolizei angibt, dass die Regelung „spürbar“ gewirkt hat, beobachtete ein rbb-Reporter, dass viele Fußgänger die Regelung nicht kennen oder ignorieren.

Das Rechtsgehgebot für Fußgänger soll solange wie die Grenzkontrollen andauern und wurde vom Bundesinnenministerium bis zum 15. Juni verlängert. Trotz der Bestrebungen, die Einreise und Grenzkontrollen zu regeln, gibt es in der Praxis viele Menschen, die sich nicht an die neuen Regelungen halten oder sie schlichtweg nicht kennen.

Mit einem beeindruckenden Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist unser Redakteur und Journalist ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft. Als langjähriger Bewohner Deutschlands bringt er sowohl lokale als auch nationale Perspektiven in seine Artikel ein. Er hat sich auf Themen wie Politik, Gesellschaft und Kultur spezialisiert und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und gut recherchierten Berichte.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"