In einem Vorfall auf Usedom, bei dem eine Mutter hinter ihrem zweijährigen Sohn von einer Seebrücke sprang, hat das Landgericht Stralsund ihre Geldforderung gegen die Gemeinde Zinnowitz abgewiesen. Die Frau hatte verlangt, eine Entschädigung von mindestens 35.000 Euro für die Verletzungen, die sie sich beim Sprung ins flache Wasser zuzog, zu erhalten. Ihr Sohn war durch das Geländer gefallen, blieb jedoch unverletzt. Nach Einschätzung des Gerichts sei die Seebrücke ausreichend sicher und erfülle die Bauvorschriften. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Gemeinde nicht damit rechnen musste, dass Kleinkinder sich vor das Geländer begeben und dadurch in Gefahr geraten.
Die Gerichtsurteile heben hervor, dass die Seebrücke, die mehr als 30 Jahre alt ist, die zu erwartenden Gefahren wie das Anlehnen der Menschen an das Geländer berücksichtigt. Die Mutter, die sich beim Sprung schwer am Sprunggelenk verletzte und lange krankgeschrieben war, muss nun die Gerichtskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – die Angelegenheit könnte also noch eine Wendung nehmen. Weitere Details sind in einem Artikel von www.rbb24.de nachzulesen.