Ein Prozess gegen einen mutmaßlichen Messer-Angreifer hat am Donnerstag vor dem Landgericht in Frankfurt (Oder) begonnen. Der 27-jährige Beschuldigte wird beschuldigt, im August des vergangenen Jahres einen anderen Mann mit einem Messer niedergestochen zu haben. Laut Gerichtssprecher Michael Smolski ist der Mann aufgrund einer Psychose schuldunfähig. Daher wird nun ein Sicherungsverfahren wegen versuchten Totschlags eingeleitet, das dem Schutz der Allgemeinheit dient.
Der Beschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme im vergangenen Sommer in der Psychiatrie in Brandenburg an der Havel. Damals soll er in Fürstenwalde auf einen 42-jährigen Mann losgegangen sein und ihm insgesamt acht Stiche zugefügt haben, was zu schweren Verletzungen führte. Das Opfer befindet sich laut eigenen Angaben noch immer in neurologischer und psychischer Behandlung.
Vor Gericht berichtete das Opfer, dass der mutmaßliche Täter bereits vor dem Angriff auffällig gewesen sei. Obwohl beide Männer im selben Unternehmen arbeiteten, kannten sie sich wohl nur oberflächlich. Anfangs gab es freundliche Begrüßungen, aber später seien nur noch Beleidigungen vom Beschuldigten gekommen, die letztendlich in den Messerangriff am 8. August gipfelten.
Der mutmaßliche Täter verweigerte vor Gericht jegliche Äußerung. Der Prozess wird erst Ende April fortgesetzt und ein Urteil wird Mitte Mai erwartet. Dieser Vorfall wirft ein Licht auf die Bedeutung von Sicherungsverfahren und den Schutz der Allgemeinheit in Fällen von schweren Straftaten aufgrund psychischer Erkrankungen.