Am 21. Februar 2025 sehen sich viele Städte und Kommunen in Brandenburg, darunter auch Schulzendorf, mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Diese Probleme resultieren aus einem Rückstand bei den Jahresabschlüssen. Bürgermeister Markus Mücke (parteilos) berichtet von der prekären Lage, die es der Gemeinde verbietet, über die Erfüllung von „Pflichtaufgaben“ hinaus zu finanzieren. Dies hat bereits Auswirkungen auf die örtlichen Seniorenangebote.
Wöchentlich treffen sich Seniorinnen in Schulzendorf zum gemeinsamen Singen im Sozialraum, organisiert vom Seniorenbeirat. Bisher hat die Gemeinde die Kosten für Kaffee, Kuchen und Veranstaltungen getragen. Doch aufgrund der finanziellen Engpässe ist dies momentan nicht mehr möglich. Insbesondere die für 2025 geplante Seniorenfahrt muss vermutlich ausfallen, da keine Mittel für solche Veranstaltungen ausgegeben werden dürfen.
Neue Regelungen und ihre Folgen
Der Grund für diese finanziellen Einschränkungen ist eine neue Regelung in der Kommunalverfassung, die seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist. Diese besagt, dass Gemeinden ohne eingereichte Jahresabschlüsse keinen neuen Haushalt verabschieden dürfen. Die Lage ist so ernst, dass laut dem Städte- und Gemeindebund mindestens 86 Brandenburger Kommunen betroffen sind, was die Möglichkeiten zur finanziellen Planung stark einschränkt.
Kerstin Hoppe (CDU), Vizepräsidentin des Bundes, erläutert, dass bis 2019 die Möglichkeit für vereinfachte Jahresabschlüsse existierte. Diese wurde jedoch abgeschafft, was die Situation zusätzlich erschwert. Ein akuter Mangel an Personal für die notwendigen Abrechnungen in vielen Städten und Gemeinden trägt zu den Verzögerungen bei. Mücke nennt als Grund für die Probleme in Schulzendorf unter anderem einen Personalwechsel in der Kämmerei.
Konkrete Auswirkungen auf die Gemeinde
Die finanziellen Schwierigkeiten haben konkrete Folgen für das Gemeindeleben. In Schulzendorf gibt es nur einen Jahresabschluss, und die negativen Auswirkungen sind bereits spürbar: Keine neuen Spielgeräte für die Kita, keine finanzielle Unterstützung für die Sportvereine, und der Bau eines geplanten Spielplatzes verzögert sich ebenfalls. Der Städte- und Gemeindebund fordert daher die Abschaffung der neuen Regelung, auch wenn dies als unrealistisch angesehen wird.
Der Landtag von Brandenburg wird sich bald mit der Möglichkeit einer Fristverlängerung bis Dezember 2025 befassen. Dies könnte den betroffenen Städten und Gemeinden helfen, ihren Haushalt zu verabschieden. Die Situation ist angespannt, und die anhaltenden Probleme dürften weiterhin für Aufregung in der Öffentlichkeit sorgen.
Das zuständige Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse (JABG) wurde am 15. Oktober 2018 verabschiedet und zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2020 geändert. Dieses Gesetz erlaubte Gemeinden und Gemeindeverbänden, auf bestimmte Bestandteile und Anlagen bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse zu verzichten, jedoch wird diese Erleichterung nun nicht mehr gewährt. Bislang fehlten die Voraussetzungen und das Personal, um jährlich die notwendigen Abschlüsse ordnungsgemäß zu erstellen. Mehr Informationen dazu sind im bravors Brandenburg zu finden.