Die Fahrtkostenpauschale, auch bekannt als Pendlerpauschale, ist eine wichtige Möglichkeit für Arbeitnehmer und Selbstständige, um die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Dienstreisen steuerlich abzusetzen. Diese Steuervergünstigung führt dazu, dass das zu versteuernde Einkommen reduziert wird, was letztendlich zu einer Steuerersparnis führt. Es ist entscheidend, die spezifischen Regeln und Bedingungen zu beachten, die für die Fahrtkostenpauschale gelten.
Die Fahrtkostenpauschale bezieht sich hauptsächlich auf den Weg zwischen dem Wohnort und dem ersten Tätigkeitsort, sprich dem Arbeitsplatz. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, eine Pauschale für jeden Kilometer des Arbeitswegs geltend zu machen. Die Pauschale wird pro Kilometer berechnet und beträgt derzeit 0,30 Euro für die einfache Fahrtstrecke, wobei sich der Betrag ab dem 21. Kilometer auf 0,38 Euro erhöht. Es ist wichtig zu beachten, dass nur die einfache Strecke bei der Berechnung berücksichtigt wird und dass die Fahrtkosten nur für tatsächlich zur Arbeit gefahrene Tage geltend gemacht werden können.
Um die Fahrtkostenpauschale beim Finanzamt anzugeben und somit von den Steuervorteilen zu profitieren, müssen die entsprechenden Daten in der Einkommensteuererklärung in der Anlage N in den Zeilen 31 bis 39 eingetragen werden. Es ist nicht erforderlich, Belege für die entstandenen Fahrtkosten vorzulegen, da die Pauschale ohne Nachweis in Anspruch genommen werden kann. Arbeitgeber sind in der Regel nicht verpflichtet, Fahrtkosten zu erstatten, es sei denn, es handelt sich um Dienstreisen. Die finanzielle Belastung durch Pendeln und geschäftliche Reisen kann durch die Fahrtkostenpauschale verringert werden, vorausgesetzt, eine richtige Berechnung und Dokumentation der Kosten erfolgt.