Streit um Immobiliengeschäft: Abou-Chaker aus Geschäft mit Bushido ausgeschlossen
Arafat Abou-Chaker, bekannt als Ex-Manager des Rappers Bushido, wurde vom Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel aus dem gemeinsamen Immobiliengeschäft mit dem Musiker ausgeschlossen. Der Grund für diesen Ausschluss war, dass Abou-Chaker ohne das Einverständnis von Bushido 180.000 Euro für persönliche Zwecke vom Vermögen der Gesellschaft abhob, was das Vertrauensverhältnis nachhaltig störte.
Die beiden Hauptprotagonisten, Bushido und Abou-Chaker, waren bei der Gerichtsverhandlung nicht anwesend. Bushido, der mittlerweile in Dubai lebt, war nur selten bei dem Prozess präsent. Das gemeinsame Immobiliengeschäft zwischen den beiden umfasste rund 80 Wohnungen in Rüdersdorf, deren aktueller Verkehrswert laut Gericht über sieben Millionen Euro beträgt.
Nach diversen rechtlichen Auseinandersetzungen und dem Bruch zwischen dem Rapper und seinem ehemaligen Manager entschieden beide, sich auch geschäftlich zu trennen. Als Konsequenz aus dem Gerichtsurteil wird Abou-Chaker aus dem Immobiliengeschäft ausgeschlossen, erhält jedoch eine Abfindung in Höhe von circa 1.050.000 Euro. Diese Summe wurde ihm zugesprochen, basierend auf dem Wert der Immobilien und den noch ausstehenden Krediten.
Es besteht keine Möglichkeit zur Revision gegen das Urteil, wie der Vorsitzende Richter am Mittwoch bekanntgab. Dieser Schritt markiert das Ende einer langen und komplizierten Partnerschaft im Immobiliengeschäft zwischen Bushido und Abou-Chaker.