Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) stellt einen bedeutenden Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens dar. Laut MAZ Online wird die ePA ab dem 15. Januar 2025 in drei Modellregionen, Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen, ausgerollt. In Brandenburg wird die ePA jedoch nicht vor dem 15. Februar 2025 verfügbar sein. Die Verzögerungen könnten sogar bis ins zweite Quartal andauern, was für viele Patienten ein Problem darstellen könnte.

Die ePA fungiert als digitaler Ordner für gesetzlich Versicherte und wird automatisch eingerichtet, sofern kein Widerspruch eingelegt wird. Die Daten, die in der ePA gespeichert werden, umfassen Medikationslisten, Befunddaten, Laborwerte und Informationen zu Heilbehandlungen. Widerspruchsrechte der Patienten sind dabei ein zentraler Bestandteil des Systems. Patienten können jederzeit entscheiden, welche Informationen in ihre Akte aufgenommen werden.

Vorteile der elektronischen Patientenakte

Die ePA bietet eine zentrale Ablage für wichtige Gesundheitsinformationen, was die Therapie und Behandlung erheblich verbessern soll. Ärzte sind verpflichtet, diese digitale Akte auszufüllen, sofern kein Widerspruch vorhanden ist. Ein entscheidender Vorteil liegt in der Vermeidung von falschen Medikamentenkombinationen, die jährlich bis zu 25.000 Todesfälle verursachen können. Die ePA fördert darüber hinaus Transparenz und Patientenbeteiligung, indem sie den Zugriff auf eigene Gesundheitsdaten erleichtert, wie Deine Pflege anmerkt.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil der ePA ist die Möglichkeit des digitalen Austauschs von Daten zwischen verschiedenen Gesundheitsdienstleistern wie Hausärzten, Fachärzten, Krankenhäusern und Apotheken. Dadurch können Behandlungsprozesse optimiert werden, und Doppeluntersuchungen können vermieden werden, was sowohl Zeit als auch Kosten spart. Patienten profitieren von der Möglichkeit, ihre Gesundheitsdaten online einzusehen und mit Ärzten zu teilen.

Technische und rechtliche Aspekte

Technisch gesehen wird die Software für die ePA in den Rechenzentren der Krankenkassen gespeichert, die hohe Sicherheitsstandards einhalten müssen. Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die individuellen Daten der Patienten, die in der ePA gespeichert werden. Eine der Herausforderungen liegt jedoch in der Sicherstellung der Kompatibilität der ePA mit etwa 120 verschiedenen Dokumentationssystemen, die in Arztpraxen verwendet werden müssen.

Die Sinnhaftigkeit der ePA sollte mit einem Arzt erörtert werden, da sie nicht nur Vorteile, sondern auch Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit aufwirft.Gesundheitsinformation.de stellt fest, dass die Inhalte in der ePA auf hochwertigten Studien basieren und von einem Team aus Medizinern begutachtet werden, um die Qualität zu gewährleisten.

Die Einführung neuer Software kann in der Anfangsphase mit Schwierigkeiten verbunden sein, die jedoch in der Regel nach zwei bis drei Jahren überwunden werden. Langfristig birgt die ePA das Potenzial, die Gesundheitsversorgung insgesamt zu verbessern und die digitale Transformation des Gesundheitssektors voranzutreiben.