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Diskussion über Brandenburger Gefahrtierverordnung und Tierschutzmaßnahmen in Ministerkonferenz

Die zweite Brandenburger Tierschutzkonferenz, an der Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) teilnehmen, wird am Mittwoch stattfinden. Eines der Hauptthemen der Konferenz ist die geplante Brandenburger Gefahrtierverordnung, die vorsieht, die private Haltung von gefährlichen Tieren grundsätzlich zu verbieten. Zu den genannten Beispielen gehören Großkatzen wie Löwen, Tiger, Leoparden sowie Reptilien. Bereits in Berlin besteht ein Verbot für einige wilde und exotische Tiere.

Ein Schlaglicht auf die Bedeutung von verantwortungsbewusstem Handeln im Umgang mit Tieren wurde letzten Sommer geworfen, als in Kleinmachnow fieberhaft nach einer vermeintlichen Löwin gesucht wurde, die sich letztendlich als Wildschwein herausstellte. Dieser Vorfall verdeutlicht die Sensibilität und Notwendigkeit klarer Regelungen im Umgang mit potenziell gefährlichen Tieren.

Des Weiteren wird auf der Tierschutzkonferenz eine neue Hundehalterverordnung diskutiert, da die bisherige Regelung in naher Zukunft ausläuft. Es wurde über eine mögliche Anpassung der Rasseliste, die Hunde aufführt, die als gefährlich eingestuft werden, gesprochen. Die Herausforderungen und Bedürfnisse im Bereich der Hundehaltung werfen Fragen nach angemessenen Maßnahmen und Vorschriften auf.

Ein weiteres Thema auf der Agenda ist die Sicherstellung einer Grundfinanzierung für Tierheime. Rico Lange, der Vorsitzende des Landestierschutzverbandes, wies bereits im November auf die zunehmende Belastung von Tierheimen hin, da immer mehr Tiere dort abgegeben werden. Die Frage nach angemessener finanzieller Unterstützung für Tierheime wird daher als drängende Herausforderung im Brandenburger Tierschutz diskutiert.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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