BrandenburgKriminalität und Justiz

Datenmissbrauch und Datenschutzverstöße in Brandenburg – Datenschutzbehörde deckt gravierende Mängel auf

Datenschutzskandal in Brandenburg: Wie steht es um den Schutz sensibler Daten?

Mit der wachsenden Vielfalt elektronischer Anwendungsmöglichkeiten steigt auch die Gefahr des Datenmissbrauchs. Die Brandenburger Datenschutzbeauftragte hat in ihrem Bericht schwerwiegende Verstöße hervorgehoben, wobei insbesondere eine Stadtverwaltung kritisiert wurde. Die Stadt Potsdam war bereits 2020 Ziel eines Hackerangriffs, der monatelange Einschränkungen für die Bewohner mit sich brachte. Trotzdem wurde die Stadt erneut vor einem möglichen IT-Angriff gewarnt, was dazu führte, dass die Stadtverwaltung komplett vom Netz genommen wurde.

Die Datenschutzbehörde stellte fest, dass die Sicherheitsmaßnahmen in Potsdam unzureichend dokumentiert und die Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung unklar waren. Es fehlte eine angemessene Dokumentation der IT-Struktur, was im Falle eines Angriffs zu längeren Ausfallzeiten und großen Belastungen für die Bürger führen würde. Als Konsequenz sprach die Datenschutzbehörde die höchste Warnstufe aus, nämlich eine Verwarnung.

Ein weiterer schwerwiegender Vorfall war die Diskriminierung von Schwerbehinderten durch die Verwaltung der Stadt Potsdam. Es wurden Anträge auf Parkerleichterungen genutzt, um gleichzeitig die Fahrtauglichkeit der Antragsteller zu prüfen. Dieses Vorgehen wurde als rechtswidrig und bedrückend erachtet. Die Stadt stellte jedoch fest, dass einige Antragsteller tatsächlich fahruntauglich waren, nachdem die Prüfungen eingestellt wurden.

Ein weiterer Fall von Datenmissbrauch betraf einen Geschäftsführer, der die Krankheitstage seiner Mitarbeiter offenlegte, um den hohen Krankenstand zu verringern. Dies führte zu einem Bußgeld von 10.000 Euro. Es gab auch viele Meldungen über unbefugte Datenabfragen in Krankenhäusern, bei denen Mitarbeiter aus Neugier auf geschützte Gesundheitsdaten zugegriffen haben. Diese Datenschutzverstöße zogen teils hohe Bußgelder nach sich.

Die Datenschutzbeauftragte kritisierte auch die Landesregierung für Bestimmungen im Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Insbesondere die Ausweitung der Befugnisse der Polizei zur elektronischen Überwachung auf Verdachtsfälle wurde als problematisch angesehen. Zudem wurden Engpässe bei der Besetzung von Stellen in der Datenschutzbehörde angesprochen, was die Effektivität der Überwachung beeinträchtigen könnte.

Lebt in Brandenburg und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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