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Neue Taxi-Festpreisregelung in Berlin: Was sich für Fahrgäste ändert

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) hat die lang diskutierte Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr genehmigt. Gemäß der aktuellen Novelle wird eine Taxi-Festpreisregelung für vorbestellte Fahrten eingeführt. Fahrgäste haben damit die Möglichkeit, vor der Fahrt einen Festpreis in einem Tarifkorridor festzulegen, um Preissicherheit zu gewährleisten. Diese Regelung zielt auch darauf ab, ein gleichberechtigtes Wettbewerbsumfeld mit App-basierten Vermittlungsplattformen wie Uber & Co. herzustellen, die fixierte Preise vor Fahrtantritt anbieten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Taxi-Festpreisregelung ausschließlich für vorbestellte Fahrten gilt, während herkömmliche Taxameter-Tarife weiterhin für Winke-Verkehre berechnet werden. Der Festpreis wird auf der Grundlage der vom Fahrgast angegebenen Start- und Zielpunkte berechnet, wobei eine digitale Routing-Software die kürzeste Route ermittelt. Die Preise basieren auf den Kilometer-Preisen des regulären Taxitarifs, wobei der angebotene Festpreis maximal 20 Prozent über und 10 Prozent unter dem Referenzpreis liegen kann. Ab dem 1. Juli 2024 werden die Fahrgäste den Festpreis auch auf dem fiskalisierten Taxameter erkennen können.

Die Einführung der Festpreise folgt dem Wunsch des Taxigewerbes und wird von Hermann Waldner, dem Chef der größten Berliner Taxizentrale und Vize-Präsident des Bundesverbands Taxi und Mietwagen (BVTM), unterstützt. Waldner drängt zudem darauf, noch in diesem Jahr Mindestpreise für mietwagenbasierte Vermittlungsplattformen wie Uber & Co. einzuführen, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Die schnelle Umsetzung dieser Regelung wird als entscheidend für die Existenz vieler Taxiunternehmen angesehen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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