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Brandenburg setzt Maßstäbe für die Teilhabe behinderter Menschen

Bericht über die Fortschritte des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes

Brandenburgs Landesregierung setzt sich entschieden für die vollständige Integration behinderter Menschen in die Gesellschaft ein und setzt die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention weiter konsequent um. Dies wurde im Abschlussbericht zur Evaluation des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes festgehalten, der kürzlich dem Sozialausschuss des Landtags vorgelegt und auf der Internetseite des Sozialministeriums veröffentlicht wurde.

  • Die Fortschritte des Berichts betonen die Bedeutung, die Verwendung von leichter Sprache als verpflichtende Vorschrift in das Behindertengleichstellungsgesetz aufzunehmen, um die Barrierefreiheit sicherzustellen.
  • Es wird empfohlen, eine Landesfachstelle als zentrale Anlaufstelle einzurichten, um die Barrierefreiheit in allen Bereichen zu gewährleisten.
  • Die Rechte der Landesbehindertenbeauftragten und des Landesbehindertenbeirats Brandenburg sollen gestärkt werden, um ihre Effektivität zu erhöhen.
  • Um die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern, wird vorgeschlagen, einen Partizipationsfonds einzurichten und Selbstvertretungsorganisationen zu unterstützen.
  • Es wird angeregt, eine Monitoring-Stelle einzurichten, um die flächendeckende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu fördern und zu überwachen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland in Kraft und betont die volle und wirksame Teilhabe von behinderten Menschen an der Gesellschaft. Der Bericht des Gleichstellungsministeriums dient als Grundlage, um die Ziele der Konvention weiter voranzutreiben und das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz entsprechend weiterzuentwickeln.

Die Ergebnisse der Evaluation spiegeln auch die Maßnahmen wider, die die Landesregierung im Rahmen des Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets 3.0 zur Förderung von Inklusion und Barrierefreiheit umsetzt. Die geplanten Änderungen sollen sicherstellen, dass das Gesetz den Menschenrechtsansatz der UN-Konvention stärker betont und die Teilhaberechte behinderter Menschen effektiv schützt und fördert.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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