Cottbus

Fehlerhafte Schreibweise bei Bewerberin – Stimmzettel für Stadtratswahl trotzdem gültig

In einem bedauerlichen Vorfall wurde festgestellt, dass die Briefwahlunterlagen für den Wahlkreis 3 zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz am 09.06.2024 einen Schreibfehler enthalten. Dabei wurde der Vorname der Bewerberin Juliana Meyer fälschlicherweise als Juliane aufgeführt. Trotz dieses Fehlers betonte die Wahlleitung, dass die Stimmzettel für den genannten Wahlkreis weiterhin gültig sind und bedenkenlos für die Stimmabgabe genutzt werden können.

Ein Neudruck der Stimmzettel ist aufgrund der bereits weit fortgeschrittenen Wahlvorbereitungen und der bereits versandten Briefwahlunterlagen nicht mehr möglich. Dies bedeutet, dass der Fehler keine Auswirkungen auf die Wahl des Wahlkreises 3 haben wird. Wählerinnen und Wähler können ihre Stimmen weiterhin ohne Bedenken abgeben, auch wenn der Vorname auf dem Stimmzettel inkorrekt aufgeführt ist.

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Es ist wichtig zu betonen, dass trotz des Schreibfehlers die Integrität und Gültigkeit der Wahl nicht beeinträchtigt sind. Die Wahlleitung hat darauf hingewiesen, dass die Stimmzettel ordnungsgemäß genutzt werden können und die Wahl wie geplant stattfinden wird. Es wird erwartet, dass dieser Vorfall keine Auswirkungen auf das Ergebnis der Wahl für den Wahlkreis 3 haben wird, da die Stimmzettel nach wie vor gültig sind.

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