In Zehdenick, einer Stadt im Landkreis Oberhavel mit mehr als 13.000 Einwohnern, stehen die Bürger vor einer wichtigen Entscheidung. Am kommenden Sonntag, den 23. Februar 2025, sind sie aufgerufen, einen neuen Bürgermeister zu wählen. Dieser Wahlgang erfolgt nach dem Rücktritt von Lucas Halle (SPD), der im August 2024 aus persönlichen Gründen sein Amt niederlegte, nur zwei Jahre nachdem er im Februar 2022 mit 88,3 % der Stimmen gewählt worden war. Halle war zu diesem Zeitpunkt der jüngste hauptamtliche Bürgermeister Deutschlands.

Die Wahl wird zeitgleich mit der Bundestagswahl durchgeführt, sodass die Wähler für die Bundestagswahl mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Für die Bürgermeisterwahl jedoch dürfen bereits Menschen ab 16 Jahren teilnehmen. Rund 11.000 Wähler werden zur Stimmabgabe eingeladen.

Kandidaten im Rennen

Vier Kandidaten haben sich um die Nachfolge von Lucas Halle beworben:

  • Dennis Sucker (CDU): Er ist als sachkundiger Einwohner politisch aktiv und möchte die Verwaltung in Zehdenick strukturierter und besser organisiert gestalten.
  • Alexander Kretzschmar (parteilos, Einzelbewerber): Kretzschmar plant, die Verwaltung neu zu organisieren und sie für die Bürger nachvollziehbarer zu machen.
  • René Stadtkewitz (AfD): Als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung legt er seinen Fokus auf Stadtentwicklung und Gewerbeansiedlung.
  • Stefan Senß (parteilos): Der in Zehdenick lebende Senß setzt auf pragmatische Lösungen und plant die Ansiedlung einer Brauerei.

Wenn keiner der Kandidaten eine absolute Mehrheit von 50 % der Stimmen erhält, findet am 16. März 2025 eine Stichwahl statt. Dies ist insbesondere relevant, da in Brandenburg eine absolute Mehrheit der gültigen Stimmen zur Wahl notwendig ist. In den letzten Wahlen betrug die Wahlbeteiligung oftmals weniger als die Hälfte der wahlberechtigten Bürger, was die Bereitschaft zur Teilnahme an Kommunalwahlen betrifft.

Der rechtliche Rahmen der Bürgermeisterwahlen

In Brandenburg werden Bürgermeister seit 1993 direkt von den Bürgern gewählt. Dies gilt auch für Landräte seit 2010. Der aktuelle Gesetzesrahmen sieht vor, dass Bürgermeister in amtsfreien Gemeinden als hauptamtliche Beamte auf Zeit gewählt werden, während in amtsangehörigen Gemeinden ehrenamtliche Bürgermeister im Amt sind. Die Amtszeit für hauptamtliche Bürgermeister beträgt acht Jahre, während ehrenamtliche Bürgermeister für fünf Jahre gewählt werden.

Die gesetzlichen Änderungen, die 2016 in Kraft traten, senkten das Mindestalter für die Wahl zu einem hauptamtlichen Bürgermeister und Landrat von 25 auf 18 Jahre und hoben die Höchstaltersgrenze von 62 Jahren auf. Diese Anpassungen waren eine Reaktion auf den demografischen Wandel in Brandenburg. Die Bürgermeister tragen eine große Verantwortung für ihre Kommunen und spielen eine zentrale Rolle in der kommunalen Selbstverwaltung.

Die Wahl in Zehdenick verspricht Spannung, da die Bürger die Möglichkeit haben, durch ihre Stimmen den zukünftigen Kurs der Stadt zu bestimmen. In welchem Maße sich die Wähler an der Urne zeigen werden, bleibt abzuwarten.