In Brandenburg stehen die Finanzämter vor einer massiven Herausforderung: Nach dem Inkrafttreten der neuen Grundsteuer am 1. Januar 2025 sind mehrere Zehntausend Grundstücke noch unbewertet. Etwa 60.000 Immobilienbesitzer haben es versäumt, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Obwohl 94,8 % der Grundsteuerwerterklärungen eingereicht wurden, entsprechen die eingereichten 1.144.800 Erklärungen nicht dem notwendigen Bedarf, um die Grundsteuer sachgerecht festzulegen. Mit der Schätzung der Grundstückswerte erhalten die Finanzämter Daten aus öffentlichen Registern, wie dem Grundbuch, jedoch könnte dies Ansprüche der Eigentümer gefährden, da Schätzungen Unsicherheiten mit sich bringen können, die möglicherweise zu ungünstigeren Steuerforderungen führen.

Die Reform der Grundsteuer, die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 notwendig wurde, zwingt die Immobilieneigentümer dazu, ihre Immobilieneigentumsverhältnisse aktiv anzugeben. Finanzämter können eine Festsetzung von Zwangsgeldern für diejenigen Eigentümer vornehmen, die sich weigern, eine Steuererklärung abzugeben.

Aufgaben der Finanzämter

Die Finanzämter in Brandenburg verarbeiten monatlich im Schnitt rund 1300 eingehende Grundsteuererklärungen. Die Schätzungen der Grundstückswerte sind jedoch aufwändig und führen dazu, dass andere Aufgaben der Finanzämter verzögert werden. Nach einer Schätzung erhalten die Eigentümer Grundsteuerwertbescheide, gegen die sie Einspruch einlegen können. Dabei erfolgt ein Rechtsbehelfsverfahren, in dem die Eigentümer erneut zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert werden. Bisher wurden nur in Einzelfällen Sanktionen verhängt.

Für die Schätzung nicht eingereichter Erklärungen nutzen die Finanzämter Daten aus verschiedenen öffentlichen Registern, wie dem Grundbuch. Dadurch sollen genaue Werte ermittelt werden, um die Steuerforderung fair zu gestalten, und nicht, um Sanktionen auszusprechen. Wichtig ist, dass die Eigentümer weiterhin verpflichtet sind, ihre Steuererklärungen abzugeben.

Änderungen bei der Grundsteuer

Die Neuerungen betreffen auch die Anzeige von wesentlichen Änderungen bei den Grundstücken. Ab 2025 müssen Eigentümer Änderungen wie Flächenänderungen, Bebauungen oder Nutzungsänderungen innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Änderungen eingetreten sind, dem zuständigen Finanzamt anzeigen. Diese Regelung gilt für Änderungen, die nach dem 1. Januar 2022 erfolgt sind. Ausnahmen bestehen lediglich für steuerbefreiten Grundbesitz.

Die Gemeinden beginnen im Jahr 2025 schrittweise mit der Versendung neuer Grundsteuerbescheide, die auf den neu festgelegten Grundsteuerwerten basieren. In noch nicht veranlagten Fällen müssen vorerst keine Zahlungen geleistet werden, da die alte Grundsteuer abgeschafft wurde. Bis dahin bleibt die Grundsteuerforderung allerdings nicht ausgesetzt, und es ist ratsam, die eigenen Grundstückswerte sowie die des neuen Grundsteuerbescheids zu überprüfen.

Die Berechnung der neuen Grundsteuer erfolgt durch: Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz. Diese Berechnung könnte sowohl zu Erhöhungen als auch zu Senkungen der Grundsteuer führen. Besonders in städtischen Gebieten sind teils drastische Anstiege in der Steuerlast zu erwarten, während in ländlichen Regionen durchaus auch sinkende Steuern festzustellen sind.

Eigentümer, die Einspruch gegen die Grundsteuerwertbescheide einlegen möchten, müssen dies innerhalb eines Monats tun und sollten sicherstellen, dass der Wert von mindestens 40 % unter dem Marktwert liegt. Auch wenn in der Vergangenheit die Grundsteuer als verfassungswidrig kritisiert wurde, hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass das neue Recht nicht gegen die Verfassung verstößt.

Die regelmäßigen Zahlungstermine für die Grundsteuer stehen fest. Sie sind vierteljährlich im Februar, Mai, August und November zu leisten oder als Jahressumme bis zum 30. September zu entrichten.

Die kommenden Monate sind entscheidend für viele Grundstückseigentümer in Brandenburg, da die Regelungen zur Grundsteuer erhebliche Änderungen mit sich bringen, die sowohl Herausforderungen als auch Chancen darstellen können.

Für weitere Informationen zu den Änderungen und Handlungsaufforderungen empfiehlt sich die Einsichtnahme in die offiziellen Webseiten des Finanzamts Brandenburg sowie die umfassenden Ratgeber zur neuen Grundsteuer MAZ Online, Finanzamt Brandenburg, und GKK Steuerberatung.