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Brandenburg plant Verbot von Gefahrtieren: Neue Tierschutzverordnung in Arbeit

Brandenburg bereitet sich darauf vor, die private Haltung gefährlicher Tiere zu verbieten, was diejenigen betrifft, die Löwen oder Tiger in ihren Häusern halten. Bei der zweiten Tierschutzkonferenz, an der Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) teilnehmen werden, werden unter anderem Eckpunkte für die geplante Gefahrtierverordnung Brandenburgs diskutiert.

Im vergangenen November kündigte Woidke an, dass die private Haltung gefährlicher Tiere grundsätzlich untersagt werden soll. Dies betrifft insbesondere Großkatzen wie Löwen, Tiger, Leoparden und auch Reptilien. In Berlin besteht bereits ein Verbot für einige wilde und exotische Tiere, und durch den Fall der vermeintlichen Löwin in Kleinmachnow im vergangenen Sommer, die sich letztendlich als Wildschwein herausstellte, wurde die Notwendigkeit solcher Maßnahmen erneut verdeutlicht.

Die Tierschutzkonferenz wird auch eine neue Hundehalterverordnung behandeln, da die bisherige Regelung bald ausläuft. Es wurde sogar über eine Änderung der Rasseliste diskutiert, die Hunderassen auflistet, die als gefährlich gelten. Ein weiteres Thema auf der Agenda ist die Grundfinanzierung für Tierheime, da der Vorsitzende des Landestierschutzverbandes darauf hinwies, dass die Tierheime durch eine zunehmende Anzahl abgegebener Tiere vor steigenden Belastungen stehen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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