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Brandenburg: Neue Abschiebungsregelungen zur Entlastung der Kommunen

Brandenburgs neue Abschiebungsstrategie: Was bedeutet das für die Kommunen?

In Brandenburg wird die Zentrale Ausländerbehörde ab dem 1. Mai die Verantwortung für Abschiebungen übernehmen. Diese Maßnahme ist Teil des Vorhabens von Innenminister Michael Stübgen (CDU), die Kommunen zu entlasten und die Verfahren zu beschleunigen. Durch diese Umstellung wird die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen, auf Landesebene verlagert. Fragen zu Vollzugshindernissen, Abschiebungsverboten und der generellen Möglichkeit einer Abschiebung in das entsprechende Land werden künftig auf Landesebene geprüft. Dies soll zu einer erheblichen Entlastung vor Ort führen, wie Stübgen betont hat.

Zusätzlich zur Übernahme der Verantwortung für Abschiebungen wird die Zentrale Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt auch zuständig für die Vorbereitung und Durchführung einer Abschiebung sein. Dies umfasst die Verantwortung für Haft- und Gewahrsamssituationen sowie die Erstellung von Vollzugsplänen. Weiterhin wird die Behörde die Ausweisung, freiwillige Ausreise und Abschiebung von Straftätern vorbereiten. Die Zentrale Ausländerbehörde wird somit eine zentrale Rolle in allen Belangen rund um Ausweisungen und freiwillige Ausreisen einnehmen.

Der Leiter der Zentralen Ausländerbehörde in Brandenburg, Olaf Jansen, plädiert für eine schärfere Abschiebepolitik auf Bundesebene. Er betont, dass es für die Bevölkerung nicht nachvollziehbar sei, wenn Straftäter aus unsicheren Herkunftsländern keine Abschiebung befürchten müssten und weiterhin Leistungen als Asylbewerber erhielten. Jansen ist der Ansicht, dass Personen, die nicht persönlich von Verfolgung bedroht seien und schwerwiegende Straftaten begehen, in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden sollten.

Zudem hat Brandenburg bereits Maßnahmen ergriffen, um die Landkreise, Städte und Gemeinden bei der Unterbringung von Geflüchteten zu entlasten. Seit Mitte 2023 bleiben Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive länger in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und werden vorerst nicht auf die Kommunen verteilt. Diese Maßnahme soll den Druck auf die Kommunen in Bezug auf Unterbringung und Integration von Flüchtlingen verringern.

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Lebt in Brandenburg und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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