Brandenburg

Brandenburg hebt Rasseliste auf: Neue Hundehalterverordnung ab 1. Juli 2024 in Kraft

Brandenburgs Hundeverordnung setzt auf Verhalten statt Rasse

Ab dem 1. Juli tritt in Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung in Kraft, die einen Paradigmenwechsel in der Bestimmung der Gefährlichkeit von Hunden markiert. Statt wie bisher anhand der Rasse werden Hunde fortan nach ihrem Verhalten eingestuft. Diese Neuerung soll dazu beitragen, das Halten von Hunden in der Bevölkerung sicherer zu machen und die Verantwortung der Halter zu stärken.

Die Kennzeichnungspflicht mittels Mikrochip-Transponder bietet den Behörden eine Möglichkeit, alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen genau zu verfolgen. Durch die Angabe von Rasse, Gewicht, Alter, Farbe und Chipnummer können die Ordnungsbehörden schnell und effizient handeln, wenn es zu Vorfällen oder Notfällen kommt.

Inzidenztracker

Neben der Kennzeichnungspflicht wird auch die Leinen- und Maulkorbpflicht für bestimmte Bereiche wie Fußgängerzonen, öffentliche Verkehrsmittel, Veranstaltungen und Grünanlagen beibehalten. Diese Maßnahmen sollen sowohl die Sicherheit der Bevölkerung als auch das Wohlbefinden der Hunde gewährleisten.

Ministerpräsident Dietmar Woidke betonte bereits im Rahmen der Tierschutzkonferenz in Potsdam die Bedeutung des Verhaltens gegenüber der Rasse bei der Beurteilung der Gefährlichkeit von Hunden. Diese Änderung in der Hundeverordnung war notwendig, um dem wissenschaftlichen Konsens und dem gesellschaftlichen Wandel gerecht zu werden.

Auswirkungen auf die Hundehalter in Brandenburg

Die Abschaffung der Rasseliste bedeutet eine Umstellung für viele Hundehalter in Brandenburg. Anstelle sich auf die Rasse ihres Hundes zu konzentrieren, müssen sie nun verstärkt auf das Verhalten und die Ausbildung ihres Vierbeiners achten. Ein deutlicher Fokus liegt somit auf der Erziehung und Sozialisierung der Hunde, um Konflikte in der Öffentlichkeit zu vermeiden.

Durch die microchip-basierte Kennzeichnung können verlorene oder entlaufene Hunde schneller ihren Besitzern zurückgeführt werden, was eine Erleichterung für Tierbesitzer bedeutet. Diese Maßnahme stärkt auch den Tierschutz und die Kontrolle über den Hundebestand im Land.

Insgesamt zeigt die neue Hundeverordnung von Brandenburg eine fortschrittliche Herangehensweise an das Thema Hundehaltung und Sicherheit in der Gesellschaft. Die Verantwortung liegt nun vermehrt bei den Haltern, ihre Hunde entsprechend zu trainieren und zu betreuen, um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten.

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