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Transparente Lärmminderungspläne für Werder (Havel): Bürgerbeteiligung und Informationsveranstaltung

Die Europäische Union (EU) hat im Jahr 2002 die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (2002/49/EG) verabschiedet, um die Lärmsituation in Europa zu verbessern. Das Hauptziel dieser Richtlinie ist es, ein hohes Niveau des Gesundheits- und Umweltschutzes zu gewährleisten, wobei ein Schwerpunkt auf dem Lärmschutz liegt. Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmkarten zu veröffentlichen, um Maßnahmen zur Verhinderung, Vorbeugung und Minderung schädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm zu ergreifen. Infolgedessen ist die Stadt Werder (Havel) dazu verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen oder bestehende Pläne zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Die Stadt Werder (Havel) ist von Lärmkartierungen und Lärmaktionsplanungen im Gebiet der Hauptverkehrsstraßen (B 1, L90), der Bundesautobahn 10 und der Haupteisenbahnstrecken betroffen. Dies erfordert die Erstellung eines Lärmaktionsplans der Stufe 4, in dem Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms in den betroffenen Gebieten festgelegt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kommune keine unmittelbare rechtliche Verpflichtung zur Lärmbekämpfung hat und den Bewohnern kein Anspruch auf die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmminderung zusteht. Der Lärmaktionsplan dient somit als informelles Instrument mit strategischem Charakter.

Um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren, plant die Stadt Werder (Havel) in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro eine Online-Informationsveranstaltung am 27. Juni. Während dieser Veranstaltung wird ein Einblick in die Entwurfsunterlagen sowie in das Verfahren der Lärmaktionsplanung gegeben. Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit ab dem 1. Juli zur Beteiligung am Entwurf des Lärmaktionsplans der Stufe 4 eingeladen. Der Entwurf wird vom 1. bis 31. Juli auf der Homepage der Stadt Werder (Havel) verfügbar sein, und die Entwurfsunterlagen können während der Öffnungszeiten im Rathaus eingesehen werden. Weitere Informationen zum Beteiligungsverfahren sind in der Bekanntmachung im Amtsblatt und auf der Website der Stadt Werder (Havel) zu finden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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