Ab Mai 2025 wird das Bauamt Teltow-Fläming einen umfassenden digitalen Service für die Antragstellung von Bauanträgen einführen. Bauherren können dann ihre Anträge vollständig online stellen, was eine bedeutende Änderung darstellt, um die Wartezeiten auf Genehmigungen zu verkürzen. Laut maz-online.de wurde der offizielle Starttermin von Brandenburg festgelegt, um ein einheitliches System für alle Landkreise zu schaffen. Ursprünglich war der Beginn für Ende 2024 vorgesehen, jedoch haben die Kreise Märkisch-Oderland und Oberspreewald-Lausitz derzeit die Software in der Testphase.

Um Verzögerungen zu vermeiden, hat Teltow-Fläming bereits im vergangenen Jahr digitale Zwischenlösungen implementiert. Dies umfasst die Einführung eines digitalen Formulars für allgemeine Anfragen an die Baubehörde im August 2024, welches bereits rund 500 Mal genutzt wurde. Ein weiterer Fortschritt ist die elektronische Fachbehördenbeteiligung, die am 1. April 2024 in Kraft trat und die Bearbeitungszeiten für Antragsteller weiter verkürzen soll.

Digitale Transformation der Bauanträge

Mit der digitalen Bearbeitung der Anträge können sie nun direkt im Bauprogramm der Behörde verarbeitet werden, was die bisherigen Probleme mit Papierunterlagen signifikant reduzieren soll. Der häufige Versand von analogen Dokumenten und das Einreichen von CDs mit Bauplänen hatten zuvor die Wartezeiten stark verlängert. Derzeit beträgt die durchschnittliche Wartezeit für Bauherren in Teltow-Fläming etwa sechs Monate teltow-flaeming.de.

Das Bauamt hat zudem die rechtlichen Grundlagen für Anträge klargestellt. Grundstückseigentümer haben das Recht, Gebäude zu errichten oder zu verändern, solange sie die öffentlich-rechtlichen Vorschriften beachten. Eine Baugenehmigung garantiert die Einhaltung dieser Vorschriften und hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ohne Möglichkeit der Verlängerung. In bestimmten Fällen kann auf eine Genehmigung verzichtet werden, wobei trotzdem alle Vorschriften eingehalten werden müssen.

Bundesweite Initiative zur Beschleunigung von Genehmigungen

Die Digitalisierungsnovelle im Baugesetzbuch, die am 7. Juli 2023 in Kraft trat, ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Bundestag und Bundesrat hatten die Novelle bereits im Juni 2023 beschlossen. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung digitaler Bürgerbeteiligung, wobei Öffentlichkeit und Behörden nun überwiegend online an der Bauleitplanung beteiligt werden. Dies soll dazu beitragen, Rückmeldungen effizienter zu gestalten und die Fristen für die Genehmigung von Bauleitplänen zu verkürzen bundesregierung.de.

Die Maßnahmen zielen auch darauf ab, den Ausbau der Windenergie voranzutreiben, indem Bundesländer spezielle Flächen für Windkraftanlagen bis Ende 2027 oder 2032 ausweisen müssen. Auch die Planung und Genehmigung von Solaranlagen in Industriegebieten sollen vereinfacht werden, was den Bau von umweltfreundlichen Energieanlagen fördert.