Barnim

Rechtliche Entscheidungen zu Gebührenerhebung in Werneuchen: Gericht weist Anträge auf Aussetzung ab.

Die Stadt Werneuchen musste kürzlich die Benutzungsgebühren für Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung erhöhen, was innerhalb der Gemeinde zu umfangreichen Diskussionen führte. Um die finanziellen Belastungen für die Bürger abzumildern, stellte die Stadt im Haushalt 2023 Mittel für eine Wassergeldhilfe bereit, welche die Bewohner bis zur Höhe ihres Durchschnittsverbrauchs von den Erhöhungen befreite.

Trotz dieser Maßnahmen wurden zahlreiche Widersprüche gegen die Gebührenbescheide für 2023 eingereicht, die derzeit geprüft und entschieden werden. Die ersten Widerspruchsbescheide wurden bereits ausgestellt. Eine kürzlich ergangene Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) in Bezug auf die Gebührenerhebung fiel zugunsten der Stadt aus. Das Gericht sah keine schwerwiegenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erhobenen Gebühren. Die Klagen gegen die Höhe der Gebühren, das rückwirkende Inkrafttreten der Gebührensatzungen zum 01.01.2023 und die allgemeine Wirksamkeit der Satzungsbestimmungen wurden abgelehnt.

Die Antragsteller wurden verpflichtet, die Gebührenforderungen für das Jahr 2023 sowie die laufenden Abschläge für 2024 vollständig zu begleichen. Trotz Einwänden gegen die Wassergeldrichtlinie der Stadt, die als Einschränkung des Rechtsschutzes empfunden wurde, folgte das Gericht nicht dieser Argumentation. Die Entscheidung des Gerichts stellt damit ein wichtiges Urteil in Bezug auf die Wassergebühren in Werneuchen dar, wodurch Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung geschaffen wurde.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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