Vorfall | Diebstahl, Drogenkriminalität, Fahrerflucht, Einbruch |
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Uhrzeit | 00:00 |
Ort | Eisenhüttenstadt, Eberswalde, Ahrensfelde, Werneuchen |
Festnahmen | 1 |
Sachschaden in € | 6000 |
Ursache | illegaler Aufenthalt, Drogenkonsum |
Am 30. Dezember 2024 kam es zu mehreren Vorfällen in der Region Barnim, die die örtliche Polizei beschäftigten. Ein 29-jähriger Mann aus Algerien fiel in einem Asylbewerberheim in der Bernauer Chaussee auf, nachdem er die falsche Adresse aufgesucht hatte. Die Polizisten brachten ihn in die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung nach Eisenhüttenstadt, wobei eine Anzeige wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts gefertigt wurde, wie Barnim Aktuell berichtete.
In Eberswalde drangen Unbekannte in Büroräume in der Heegermühler Straße ein, durchsuchten Schränke und entwendeten Bargeld. Die Kriminalpolizei der Polizeiinspektion Barnim hat die Ermittlungen wegen besonders schweren Diebstahls aufgenommen. Am selben Tag kontrollierte eine Streife in Ahrensfelde einen polnischen Pkw. Der 32-jährige Fahrer konnte keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen, und ein Drogenvortest ergab den Verdacht auf Drogenkonsum. Eine Blutprobe wurde abgenommen, da der Moldauer zudem keine Berechtigung für seinen Aufenthalt in Deutschland nachzeigen konnte.
Weitere Ermittlungen
Die Kriminalpolizei in Werneuchen ermittelt ebenfalls seit dem Morgen des 27. Dezember 2024 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Zwei Fahrzeuge, ein Ford und ein Renault Kleintransporter, wiesen Unfallspuren auf, als sie im Sanddornring abgestellt waren. Der Schaden wird auf etwa 4.000 Euro geschätzt. Vom Verursacher der Schäden fehlt bislang jede Spur. In Ahrensfelde brachen unbekannte Diebe am 26. Dezember 2024 in ein Einfamilienhaus in der Fichtestraße ein, wobei sie über ein aufgehebeltes Fenster ins Haus gelangten. Entwendet wurden Ringe und Ketten im Wert von rund 2.000 Euro.
In Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen stellte eine Recherche fest, dass die strafrechtliche Behandlung von unerlaubten Einreisen komplex ist. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg können im Fall eines Asylantrags die Strafbarkeit wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt verneint werden, wie MTH-Partner berichtete. Es wird darauf hingewiesen, dass Art. 31 GFK nur unrechtmäßige Einreise und Aufenthalt betrifft, jedoch nicht Urkundenfälschung, was in der Vergangenheit zu unterschiedlichen gerichtlichen Entscheidungen führte. Diese rechtlichen Gegebenheiten sind entscheidend, um die Absicht des Angeklagten bei der Einreise zu prüfen.
Ort des Geschehens
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