Die Bundestagswahl 2025 steht vor der Tür und wird am 23. Februar stattfinden. Dies berichtet der Nordkurier. Robert Richter, Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 57 (Uckermark/Barnim I), betont die Wichtigkeit der kommenden Fristen für die Kandidatinnen und Kandidaten. Parteien, die nicht durchgehend mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder einem Landtag vertreten waren, müssen eine Beteiligungsanzeige beim Bundeswahlleiter bis zum 7. Januar um 18 Uhr einreichen.

Der Bundeswahlausschuss wird dann bis spätestens 14. Januar entscheiden, welche Parteien zugelassen werden. Kreiswahlvorschläge müssen bis zum 20. Januar um 18 Uhr beim Kreiswahlleiter in Prenzlau eingereicht werden. Die Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Des Weiteren benötigen die Kreiswahlvorschläge mindestens 200 handschriftlich geleistete Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem Wahlkreis. Wichtig ist, dass die Unterschriften persönlich auf amtlichen Formblättern geleistet werden und nicht vor der offiziellen Aufstellung des Bewerbers gesammelt werden dürfen.

Herausforderungen für kleinere Parteien

Wie Bündnis C berichtet, könnten kleinere Parteien durch die verkürzten Fristen Schwierigkeiten haben, die erforderlichen Unterschriften zu sammeln. Diese Parteien sind verpflichtet, 200 Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge und bis zu 2.000 für Landeslisten einzureichen. Der Bundesvorstand von Bündnis C – Christen für Deutschland fordert daher eine Reduzierung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften und eine Änderung der Wahlordnung.

Auf die bereits überlasteten Kapazitäten der Behörden wurde ebenso hingewiesen, da diese bei der Bearbeitung von Unterschriften zur Europawahl 2024 Schwierigkeiten hatten. Beschwerden über verlorene Formulare und lange Bearbeitungsfristen sind bereits geäußert worden. Ein Vorschlag des Bundesvorstands umfasst auch die Einführung eines digitalen Verfahrens zur Einreichung von Unterschriften, welches die Bürde für die Gemeindebehörden verringern könnte.

Die Organisation der Wahlhelfer liegt in der Verantwortung der zuständigen Gemeinden und die gedruckten Stimmzettel sollen bis zum 31. Januar vorliegen. Briefwahlunterlagen können in der ersten Februarwoche angefordert werden. Der Wahltermin fällt nicht in die Winterferien, was eine hohe Wahlbeteiligung erwarten lässt.