BrandenburgKriminalität und JustizPolitik

Amnestie für Cannabis-Verstöße in Brandenburg: Haftstrafen überprüft und Entlassungen

Knapp zwei Monate nach der neuen Cannabis-Gesetzgebung in Brandenburg wurden bisher sechs Haftstrafen aufgrund von Marihuana- oder Haschischdelikten überarbeitet. Vier Insassen wurden bereits entlassen, während zwei noch im Gefängnis verbleiben, da andere nicht von der Amnestieregelung des Gesetzes betroffene Strafen vorliegen. Die Neuregelung des Gesetzes sieht vor, dass Strafen, die nun nicht mehr strafbar sind, erlassen werden, was zu einer manuellen Überprüfung von über 3600 Drogenverfahren allein im Erwachsenenstrafrecht in Brandenburg führt.

Etwa 1000 Verfahren wurden bereits überprüft, wobei etwa 100 Fälle als Mischverurteilungen identifiziert wurden, bei denen sowohl nicht strafbare als auch strafbare Handlungen eine Rolle spielen. Jeder dieser Fälle erfordert eine erneute gerichtliche Entscheidung über die Strafhöhe, um zukünftige Geldbußen oder Haftstrafen neu zu berechnen. Diese Prüfungen belasten die Strafvollstreckungsbehörden erheblich und binden Personal, das für die Kernaufgabe der Kriminalitätsbekämpfung nicht verfügbar ist.

Der Abschluss der Überprüfungen und Neuberechnungen der Strafen steht derzeit noch aus, und die Behörden arbeiten intensiv daran, die Prozesse abzuschließen. Die Entlassung von vier Häftlingen aufgrund der Amnestieregelung des neuen Cannabis-Gesetzes markiert einen Schritt in Richtung einer umfassenderen Legalisierung und Neubewertung von Strafen im Zusammenhang mit Drogenvergehen in Brandenburg.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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