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Böllerverbot zu Silvester: Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt!

VorfallUmwelt

Am 28. Dezember 2024 sind Sicherheitsbedenken bezüglich des Silvesterfeuerwerks in Deutschland in den Fokus gerückt. Feuerwehr, Polizei, Umweltverbände, Tierschützer und Ärzte fordern ein dauerhaftes Böllerverbot. Ihr Ziel ist es, die schwerwiegenden Verletzungen zu vermeiden, die häufig durch unsachgemäßen Gebrauch oder illegale Böller verursacht werden. Ein solches Verbot soll darüber hinaus Mensch, Tier und Umwelt vor den negativen Auswirkungen von Lärm, Müll und Feinstaub schützen, wie Brisant berichtete.

Der Bundesverband Pyrotechnik steht dem Verbot hingegen skeptisch gegenüber. Er argumentiert, dass ein Verbot vor der eigenen Haustür kaum zu einer Entlastung der Krankenhäuser führen könne. Oft seien Verletzungen in Notaufnahmen auf Alkoholkonsum und zwischenmenschliche Konflikte zurückzuführen. Der Städte- und Gemeindebund hebt die Tradition des Feuerwerks zum Jahreswechsel hervor, appelliert jedoch gleichzeitig an die Vernunft der Menschen.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Feuerwerkskörper

In Deutschland dürfen nicht alle Feuerwerkskörper gezündet werden. Der Erwerb illegaler Böller aus dem Ausland kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Ob die Feuerwerkskörper online bestellt oder im Ausland erworben und nach Deutschland eingeführt werden, spielt dabei keine Rolle. Die legalen Feuerwerkskörper erkennen Verbraucher an der CE-Kennzeichnung, die mit einer vierstelligen Nummer (0589) versehen ist. Diese Kennzeichnung zeigt an, dass der Feuerwerkskörper gemäß dem Sprengstoffgesetz (SprengG) geprüft und zertifiziert wurde.

Zusätzlich wies der Zoll darauf hin, dass alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper konformitätsbewertet und mit CE-Kennzeichen versehen sein müssen, um auf dem Markt verkauft werden zu dürfen. Fehlende oder gefälschte Kennzeichnungen führen zu einem ausdrücklichen Verbot und können strafbare Einfuhr nach sich ziehen. Feuerwerkskörper aus Nicht-EU-Staaten müssen an der Zollstelle angemeldet werden. Dies umfasst unter anderem Vorschriften hinsichtlich der verschiedenen Kategorien wie F1 und F2, wobei Letztere spezifische Altersanforderungen für den Erwerb aufweist und besondere Genehmigungen für besonders gefährliche Produkte erforderlich sind.

Einfuhr von nicht konformitätsbewerteten und nicht mit CE-Kennzeichen versehenen Feuerwerkskörpern ist verboten und strafbar. Bei Verstößen leitet die Zollbehörde ein Strafverfahren ein und beschlagnahmt die illegalen Feuerwerkskörper. Um die Sicherheit beim Abbrennen zu gewährleisten, betont die Zollbehörde die Bedeutung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, um einen sicheren Jahreswechsel zu ermöglichen, wie Zoll.de berichtete.

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 7
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 23
Analysierte Forenbeiträge: 36

Referenz
www.brisant.de
Weitere Infos
www.zoll.de
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