In Deutschland wird erneut über ein generelles Böllerverbot zum Jahreswechsel diskutiert. Feuerwehr, Polizei, Umweltverbände, Tierschützer und Ärzte setzen sich für ein dauerhaftes Verbot von Feuerwerkskörpern ein. Das Hauptziel dieser Initiative ist die Vermeidung schwerer Verletzungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder illegale Böller verursacht werden können. Zudem soll das Verbot Mensch, Tier und Umwelt vor Lärm, Müll und Feinstaub schützen, wie brisant.de berichtet.
Gegner eines solchen Verbots, wie der Bundesverband Pyrotechnik, argumentieren, dass ein Verbot vor der eigenen Haustür nur wenig zur Entlastung der Krankenhäuser beiträgt. Demnach seien viele Verletzungen in Notaufnahmen oft auf Alkoholkonsum und Konflikte zurückzuführen. Der Städte- und Gemeindebund weist zudem auf die Tradition des Feuerwerks zu Silvester hin, appelliert jedoch an die Vernunft der Verbraucher.
Regulierung von Feuerwerkskörpern
In Deutschland sind nicht alle Feuerwerkskörper zum Verkauf genehmigt. Der Erwerb illegaler Böller aus dem Ausland kann rechtliche Folgen haben, die von einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bis hin zu Geldstrafen reichen. Egal, ob die Feuerwerkskörper online bestellt oder im Ausland gekauft werden, die gesetzlichen Bestimmungen sind strikt. Legale Feuerwerkskörper sind an der CE-Kennzeichnung erkennbar, die eine vierstellige Nummer (0589) trägt. Diese Kennzeichnung zeigt an, dass der Feuerwerkskörper gemäß dem Sprengstoffgesetz (SprengG) geprüft und zertifiziert wurde.
Die Sicherheit beim Einsatz von Feuerwerkskörpern ist ebenfalls ein zentrales Thema. Laut zoll.de müssen alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper konformitätsbewertet und mit CE-Kennzeichen versehen sein. Bei fehlenden oder gefälschten Kennzeichnungen drohen ein Verbot und strafbare Einfuhren. Feuerwerkskörper aus Nicht-EU-Staaten sind an der Zollstelle anzumelden.
Für die verschiedenen Kategorien von Feuerwerkskörpern gelten unterschiedliche Regelungen. Kategorie F1 kann von Personen über 12 Jahren ganzjährig eingeführt werden, während Kategorie F2, zu der das Silvesterfeuerwerk zählt, nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden darf. Für einige Produkte dieser Kategorie sind besondere Genehmigungen erforderlich. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewerteten Feuerwerkskörpern ist strikt verboten, und Verstöße können zu einem Strafverfahren und der Beschlagnahmung der Gegenstände führen. In diesen Kontext ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben von zentraler Bedeutung, um einen sicheren Jahreswechsel zu gewährleisten.