In den frühen Morgenstunden des 13. Januar 2025 kam es in Paderborn zu einem schweren Incident, als ein 42-jähriger Mann auf einem Balkon einen nicht zugelassenen Böller zündete. Laut Westfalen Blatt ereignete sich der Vorfall gegen 3:10 Uhr am Lothringer Weg. Der Explosivkörper fiel dabei in die Dachrinne des Balkons. Als der Mann sich bückte, um den Böller zu greifen, kam es zu einer Explosion, die die Dachrinne zerfetzte und ihm eine schwere Handverletzung zufügte.

Nach dem Vorfall wurden umgehend Zeugen aktiv, leisteten Erste Hilfe und alarmierten den Rettungsdienst. Der Verletzte wurde schließlich mit einem Rettungswagen zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei stellte am Tatort einen weiteren nicht gezündeten illegalen Böller sicher. Gegen die Person werden nun Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Der sichergestellte Sprengkörper ist ein Selbstlaborat, dessen Herkunft bislang unklar ist.

Weitere Vorfälle mit illegalen Feuerwerkskörpern

In einem weiteren Vorfall in Elsen warfen Unbekannte einen legalen Feuerwerkskörper in den Garten eines Einfamilienhauses. Dies führte zur Zündung einer Abdeckplane einer Relaxschaukel, die dabei vollständig zerstört wurde. Die Polizei hat in diesem Fall eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung aufgenommen.

Diese Vorfälle werfen ein weiteres Licht auf die Gefahren des Umgangs mit illegalen Feuerwerkskörpern. Am Silvesterabend kam es in Geseke zu einem tragischen Vorfall, bei dem ein 24-Jähriger beim Zünden eines illegalen Feuerwerkskörpers ums Leben kam. Ein 19-Jähriger steht im Verdacht, den tödlichen Sprengsatz verkauft zu haben, und bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden Polizeibeamte Kugelbomben sowie weitere pyrotechnische Gegenstände im Besitz des Verdächtigen.

Rechtliche Konsequenzen und Gefahren

Der Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern ist in Deutschland strafrechtlich streng reglementiert. Laut anwalt.de gelten als illegal solche Feuerwerkskörper, die keine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) besitzen. Diese illegale Ware wird häufig aus dem Ausland, insbesondere aus osteuropäischen Ländern, bezogen. Die Einfuhr oder auch der bloße Besitz dieser Produkte kann zu Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren führen.

Besonders gefährlich sind diese illegalen Produkte, da sie unkontrolliert explodieren können, was zu gravierenden Verletzungen oder Sachschäden führen kann. Aus diesem Grund ist es ratsam, ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper zu verwenden und sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Zudem übernehmen Versicherungen in der Regel keine Schäden, die durch den Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper entstehen.