Am 17. Januar 2025 unterstützt Präsident Joe Biden die Aufnahme des Equal Rights Amendment (ERA) in die US-Verfassung. Diese Initiative, die am vergangenen Freitag angekündigt wurde, ist Teil von Bidens Bestrebungen, sein Erbe in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter zu festigen. Biden, der den ERA seit über 50 Jahren unterstützt, betont, dass kein Mensch aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden sollte. Der ERA erklärt, dass gleiche Rechte unter dem Gesetz ungeachtet des Geschlechts gewährleistet sein müssen und ist somit notwendig, um rechtliche Unsicherheiten in Bezug auf Geschlechterdiskriminierung zu beseitigen.
Historisch gesehen hat die Diskussion um Geschlechtergleichheit in der Verfassung lange Wellen geschlagen. Der ERA, dessen Anfänge bereits 1923 datiert sind, wurde erst 1971 mit maßgeblicher Unterstützung des Kongresses vorangetrieben. Um in Kraft zu treten, bedarf es jedoch der Zustimmung von drei Vierteln der Bundesstaaten, was bislang nicht erreicht wurde. Der ursprüngliche Ratifizierungszeitraum endete 1979, und obwohl eine Verlängerung bis 1982 keinen neuen Schwung brachte, gab es in den letzten Jahren ein Wiederaufleben des Interesses, insbesondere in einem Kontext, der durch Bedenken hinsichtlich des Zugangs zu Abtreibungen und den Rechten von LGBTQ-Personen geprägt ist.
Aktueller Stand der Ratifizierung
In den letzten Jahren sind drei Bundesstaaten beigetreten, um den ERA zu ratifizieren: Nevada im Jahr 2017, Illinois im Jahr 2018 und Virginia im Jahr 2020, wodurch die notwendige Stimmenzahl von 38 Bundesstaaten erreicht wurde. Dennoch haben einige Staaten, wie Kentucky und Nebraska, ihre Ratifizierung zurückgezogen. Die Situation um den ERA bleibt komplex, da der nationale Archivist der USA die Zertifizierung des Amendments abgelehnt hat, citing die abgelaufene Frist. Biden hat zwar keine direkte Autorität, um die Annahme des Amendments zu erzwingen, jedoch wird seine Unterstützung von Befürwortern des Erlasses gelobt. Senatorin Kirsten Gillibrand würdigte Bidens Entscheidung und unterstrich die zentrale Rolle des Amendments für Gleichheit und reproduktive Freiheit.
Im Vergleich dazu regelt Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) in Deutschland die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und bekräftigt das Verbot von Ungleichbehandlungen aufgrund von Geschlecht, Rasse, Sprache und anderen Merkmalen. Gemäß Absatz 1 des Artikels sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich, und Absatz 2 stellt klar, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Der Staat wird dazu angehalten, die Gleichstellung aktiv zu fördern und bestehende Nachteile abzubauen. Diese gesetzlichen Grundlagen sind unter lohnenswerten Diskussionen um Gender und Gleichheit ein wichtiges Beispiel dafür, wie weltweit diverse Rechtssysteme Gleichheitsgrundsätze implementieren.
Historische Dimensionen der Geschlechtergleichheit
Die Gleichberechtigung von Männern und Frauen war in Deutschland historisch umstritten, und gesetzliche Anpassungen zogen sich bis in die späten 1950er Jahre hin. Das Familienrecht wurde schrittweise reformiert, aber Traditionen wie die Hausfrauenehe hielten bis in die 1970er Jahre an. Die rechtlichen Schritte, die zur Abschaffung von Diskriminierung führten, zeugen von einem langwierigen Kampf und einem fortdauernden Bestreben, geschlechtsspezifische Ungleichheiten zu beseitigen. Die Reformen und die anschließenden Rechtsprechungen führten dazu, dass Familienrecht und rechtliche Rahmenbedingungen heutzutage eine vergleichbare Non-Diskriminierung auf Basis des Geschlechts fördern, wie es auch das ERA anstrebt.
Die Entwicklung des ERA und die parallelen Fortschritte in anderen Ländern zeigen, wie sich gesellschaftliche Wendepunkte in rechtliche Rahmenbedingungen umsetzen lassen. Angesichts der fortwährenden Debatten und rechtlichen Hürden bleibt die Frage der Geschlechtergerechtigkeit in den USA und darüber hinaus ein zentrales Thema für die Legislative und die Gesellschaft insgesamt.