Ein ukrainischer Staatsangehöriger, der aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigert, kann nun dennoch an die Ukraine ausgeliefert werden. Diese Entscheidung wurde kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe getroffen und stellt einen bedeutenden Präzedenzfall im deutschen Auslieferungsrecht dar. Der Fall erreichte den BGH, nachdem das Oberlandesgericht Dresden im Juni 2022 auf Antrag der ukrainischen Behörden Auslieferungshaft gegen den Mann angeordnet hatte. Laut saechsische.de wurde der Beschluss des BGH am 16. Januar 2025 veröffentlicht.

Der Mann, der im Mai 2024 in Deutschland festgenommen wurde, war wegen eines Haftbefehls des Bezirksgerichts Zhytomyr, erlassen am 19. Dezember 2023, in Gewahrsam. Ihm wird vorgeworfen, am 29. Juli 2018 einen Polizisten im Bezirkskrankenhaus verletzt und beleidigt zu haben. Die ukrainischen Behörden hatten auf seine Auslieferung gedrungen, da die Vorwürfe einen strafrechtlichen Hintergrund aufweisen, der eine maximale Freiheitsstrafe von fünf Jahren nach sich ziehen könnte. Dies berichtet die NWB-Datenbank.

Kriegsdienstverweigerung und rechtliche Rahmenbedingungen

Der Verfolgte äußerte in seinem Asylantrag Bedenken, dass er nach einer möglichen Auslieferung zum Militärdienst eingezogen werden könnte, was er aus tiefsten Gewissensgründen ablehnt. Er hatte bereits Grundwehrdienst in der Ukraine geleistet und damals betont, dass er den Militärdienst als „ganz schlimm“ empfand. Das Oberlandesgericht prüfte, ob eine Auslieferung gegen die wesentlichen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung verstoßen würde, wenn der Mann wegen seines Gewissensdrucks zum Militärdienst herangezogen und bestraft werden könnte. Jedoch stellte das Gericht fest, dass das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung nicht uneingeschränkt gilt, insbesondere nicht in Krisenzeiten, wie sie derzeit für die Ukraine bestehen, wie Cameo diskutiert.

Gleichzeitig hob der BGH hervor, dass die deutschen Rechtsordnung in Verteidigungsfällen Modifikationen des Kriegsdienstverweigerungsrechts zulässt. Das Gericht folgerte, dass die nationale Sicherheit im Kontext eines völkerrechtswidrigen Angriffes durch die Ukraine Vorrang vor dem individuellen Recht auf Kriegsdienstverweigerung hat. In diesem Zusammenhang entschied der BGH auch, dass der Schutz des Gewissens im Falle einer Auslieferung nicht uneingeschränkt gewährt werden kann, was die rechtlichen und moralischen Fragen zu diesem Thema weiter komplex macht.

Folgen und Ausblick

Die Entscheidung des BGH hat weitreichende Konsequenzen für zukünftige Auslieferungsverfahren, besonders in Bezug auf Asylanträge von Personen, die sich auf Gewissensgründe berufen, um einem Militärdienst zu entgehen. Diese Thematik wird zweifellos in den kommenden Monaten und Jahren in der Rechtsprechung und der öffentlichen Debatte erneut aufgegriffen werden, insbesondere im Hinblick auf das Recht zur Kriegsdienstverweigerung in Zeiten von bewaffneten Konflikten und wie dieses Recht in Zusammenhang mit internationalen Auslieferungsabkommen zu werten ist.

Zusammenfassend zeigt dieser Fall die schwierigen Balanceakte zwischen individueller Rechte und staatlichen Interessen in Zeiten kriegerischer Auseinandersetzungen auf, und er bringt zentrale Fragen zur Gültigkeit und Reichweite des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung in den Rahmen völkerrechtlicher Verpflichtungen auf. Der BGH-Beschluss könnte somit einen neuen Diskurs anstoßen, der sowohl juristische als auch menschliche Dimensionen des Themas beinhaltet.