Am Donnerstag, den 6. Februar 2025, wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über die Revisionen im Fall von Lina E. und ihren drei Mitangeklagten verhandeln. Lina E. und die Männer wurden im Frühjahr 2023 wegen ihrer Mitgliedschaft in einer kriminellen linksextremen Vereinigung und mehreren Angriffen auf Rechtsextreme in Sachsen und Thüringen verurteilt. Das Oberlandesgericht Dresden hatte Lina E. zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Dieses Urteil wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, was die Revisionen der Betroffenen und der Bundesanwaltschaft (GBA) erklärt, die die Höhe der Strafe als zu niedrig erachtet und acht Jahre Haft gefordert hatte. Außerdem wird der Teil-Freispruch angefochten.
Lina E. wird nicht selbst im Gericht erscheinen. Ihre Anwälte kritisierten den ursprünglichen Prozess scharf und forderten nahezu in allen Punkten einen Freispruch. In vergangenen Fällen war es selten, dass Revisonstermine öffentlich verhandelt wurden, was auf ein gewisses Interesse der Richter am BGH hinweist. Geleitet von den aktuellen Entwicklungen, wird auch mit Protesten von Unterstützern gerechnet, die wiederholt für Lina E. demonstriert haben. Eine Antifa-Gruppe hat bereits eine Demonstration vor dem BGH angekündigt.[Remszeitung berichtet, dass …]
Hintergrund der Verurteilung
Die Verurteilung von Lina E. und ihren Mitangeklagten steht im Kontext einer Zunahme linksextremistischer Straftaten in Deutschland. Laut dem Verfassungsschutz lag die Zahl linksextremistisch motivierter Straftaten 2023 bei 4.248, was einem Anstieg um 10,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Gewalttaten stellten dabei einen signifikanten Teil dar, mit 727 registrierten Delikten, was einen Anstieg von 20,8 Prozent bedeutet.[Verfassungsschutz weist auf …]
Insbesondere Sachsen zählt zu den Bundesländern mit den höchsten Fallzahlen linksextremistischer Straftaten, mit 804 erfassten Delikten im Jahr 2023. Diese Entwicklungen machten eine rechtliche Auseinandersetzung mit den Taten von Lina E. und ihren Co-Angeklagten notwendig. Die Taten, für die sie verurteilt wurden, fanden allesamt zwischen 2018 und 2020 statt und richteten sich gegen rechtsextreme Personen und Vereinigungen.[MDR berichtet über …]
Zukünftiger Verlauf der Revisionen
Der BGH wird in diesem Verfahren nicht die Beweise neu prüfen, sondern sich auf mögliche juristische Fehler im ursprünglichen Urteil konzentrieren. Sollte sich herausstellen, dass die Revisionen berechtigt sind, könnte es zu einem neuen Prozess vor einem anderen Senat des Oberlandesgerichts Dresden kommen. Bei einer Zurückweisung der Revisionen bleibt das Urteil des Oberlandesgerichts rechtskräftig. Lina E. war nach dem Urteil zunächst auf freiem Fuß, könnte jedoch aufgrund ihrer zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft bereits einen Teil ihrer Strafe abgesessen haben. Dies könnte auch zur Möglichkeit führen, dass ihre Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.[Remszeitung schildert …]
Zusätzlich haben auch die drei Männer, die gemeinsam mit Lina E. verurteilt wurden, Revision eingelegt. Der genaue Zeitpunkt, an dem ihre Verfahren entschieden werden, bleibt indes unklar. Die aktuelle Situation um Lina E. und die damit verbundenen Verfahren leisten einen wichtigen Beitrag zur laufenden Diskussion über linksextremistische Gewalt in Deutschland und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen.