In Rheinland-Pfalz steht die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber kurz bevor. Diese Maßnahme wurde von Integrationsministerin Anne Spiegel von den Grünen initiiert und soll künftig Geflüchteten ermöglichen, in Geschäften direkt zu bezahlen und an Geldautomaten bis zu 130 Euro in bar abzuholen. Diese Regelung wird als flexibler Richtwert bezeichnet, der an lokale Gegebenheiten angepasst werden kann. Der Barbetrag von 130 Euro liegt über dem, was in den meisten anderen Bundesländern zur Debatte steht, wo zumeist 50 Euro als angemessen erachtet werden. Laut Tagesschau hatten sich die Regierungschefs der Länder im Juni 2024 auf diesen Betrag geeinigt, jedoch bezeichnen einige Kommunen diesen Betrag als zu hoch.

Die CDU und die Freien Wähler haben ihre Bedenken über die Bezahlkarte geäußert. Sie kritisieren die Maßnahme als „notgedrungen und halbherzig“. Lisa Diener, eine Vertreterin des Städtetags, hat zudem angemerkt, dass die Informationen zur Umsetzung der Bezahlkarte zu vage seien und eine einheitliche Handhabung unerlässlich sei, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Der Landkreistag spricht sich ebenfalls gegen den hohen Bargeldbetrag aus, da dieser den Anreiz zur Arbeitsaufnahme verringern könnte. Ihrer Meinung nach sollte der Betrag auf 50 Euro begrenzt werden, um die Integrationsbemühungen zu fördern.

Geplante Einführungen und bestehende Modelle

Die ersten Bezahlkarten sollen in der kommenden Woche in der Erstaufnahmeeinrichtung Trier ausgegeben werden. Asylbewerber erhalten die Karte direkt bei ihrer Registrierung. Sollte das Pilotprojekt in Trier erfolgreich verlaufen, ist eine Ausweitung der Bezahlkarte auf weitere fünf Aufnahmeeinrichtungen geplant. Überraschenderweise haben zwei Kommunen, der Rhein-Pfalz-Kreis und die Stadt Pirmasens, die Bezahlkarte bereits eigenständig implementiert.

In der Diskussion um die Asylbewerberleistungen sind die finanziellen Auswirkungen ebenfalls nicht zu vernachlässigen. Im Jahr 2023 gaben alle Bundesländer zusammen rund 6,3 Milliarden Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus, was im Vergleich zu den Vorjahren einen Anstieg darstellt. 2022 lagen die Ausgaben bei 6,5 Milliarden Euro, bereits 2021 waren es 4,3 Milliarden Euro. Der größte Posten dieser Ausgaben sind die Grundleistungen, die Unterkunft, Lebensmittel, Heizung und Kleidung umfassen, mit rund 3,87 Milliarden Euro.

Umfangreiche Flüchtlingskosten in Deutschland

Die Kosten für Asylbewerberleistungen betreffen nicht nur Rheinland-Pfalz, sondern die gesamte Bundesrepublik. Ende 2022 waren in Deutschland rund 486.100 Personen auf Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen. Diese Zahl ist im Kontext der gesamten Migration von Bedeutung, da der Höchststand 2015 bei etwa 975.000 Personen lag. Die Bundesregierung plant für 2023 und 2024 erhebliche Mittel für asylbezogene Kosten, die voraussichtlich 27,6 Milliarden Euro bzw. 21,3 Milliarden Euro betragen werden.

Rheinpfalz und bpb.de stellen klar, dass die Diskussion um Asylbewerberleistungen und damit verbundene Maßnahmen wie die Bezahlkarte nicht nur lokal, sondern auch bundesweit relevant ist. Es ist zu erwarten, dass die Diskussion über die Bezahlkarte und die damit verbundenen finanziellen Aspekte in den kommenden Wochen weiter an Intensität gewinnen wird.