In einem aufsehenerregenden Prozess wurde ein junger syrischer Mann wegen eines Messerangriffs in einem Gastronomiebetrieb in Uhldingen-Mühlhofen als schuldunfähig eingestuft. Der Beschuldigte leidet unter paranoider Schizophrenie, was durch einen Facharzt bestätigt wurde. Am 15. Januar 2025 war das Gericht mit dem Fall befasst, bei dem es um die mögliche Unterbringung des Beschuldigten in einer psychiatrischen Einrichtung mit sofortiger Bewährung ging. Die Vorsitzende Richterin Arno Hornstein stimmte dem entsprechenden Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu. Der Vorfall ereignete sich, als der Beschuldigte ein Messer zur „Selbstverteidigung“ nahm, während er andere bedrohte und schließlich in einen gewalttätigen Konflikt mit der Polizei geriet, bei dem er mehrere Schüsse abbekam und vom SEK überwältigt wurde, so berichtet Schwäbische.de.
Während des Verfahrens präsentierte der Sachverständige Peter Gabriel eine differenzierte Analyse zur Lebensweise des Beschuldigten in Syrien im Vergleich zu Deutschland und hob hervor, dass Drogenkonsum ein zentrales Problem darstellt. Der Beschuldigte konsumierte Amphetamine, Haschisch und Kokain, wobei jedoch keine körperliche Abhängigkeit festgestellt wurde. Es wurde überdies festgestellt, dass der junge Mann seine Medikamente vier Monate vor der Tat abgesetzt hatte, was wahrscheinlich zu seinen Wahnvorstellungen und Ängsten führte, die auch zu Selbstverletzungen führten.
Psychiatrische Diagnose und Drogenkonsum
Die Feststellung der Schuldunfähigkeit und die psychiatrische Diagnose beruhen auf den Kriterien, die für drogeninduzierte psychotische Störungen (SIPS) und primäre psychotische Störungen gelten. Laut PMC sind solche Störungen häufig und machen etwa 25% der ersten psychiatrischen Klinikaufnahmen aus. Der Konsum bestimmter Substanzen, insbesondere Cannabis und Amphetamin, kann das Risiko erhöhen, in primäre psychotische Störungen überzugehen. In diesem Fall wurde durch medizinische Fachkräfte eine gründliche Anamnese und Beobachtung des Beschuldigten durchgeführt, um die Symptome zu erkennen und die zugrundeliegende Erkrankung korrekt zu diagnostizieren.
Die von Gabriel angeführten Bedenken über die Möglichkeit einer Rückkehr in einen psychotischen Zustand, sollten die Auflagen nicht eingehalten werden, wurden vom Oberstaatsanwalt Ulrich Gerlach ebenfalls angesprochen. Trotz der negativen Aspekte des Drogenkonsums wurde für den Beschuldigten Bewährung beantragt, was schlussendlich durch das Gericht auch genehmigt wurde.
Auflagen und Bewährungsbedingungen
Das endgültige Urteil sah eine Bewährungszeit von drei Jahren vor, unter der Auflagen wie eine stationäre Drogentherapie, wöchentliche Therapie im Zentrum für Psychiatrie und ein absolut alkoholfreies sowie drogenfreies Leben festgelegt wurden. Der Beschuldigte muss zudem regelmäßig Urinproben abliefern und seine Psychopharmaka einnehmen. Richter Hornstein betonte die Sensibilität des Themas Messerangriffe und die Notwendigkeit, alle Auflagen strikt einzuhalten.
Obwohl die Umstände des Falls komplex sind und tiefe Einblicke in die Wechselwirkungen zwischen psychischen Erkrankungen und Drogenkonsum geben, äußerte der Beschuldigte seine Entschlossenheit, die auferlegten Bedingungen zu erfüllen. Das Gericht wertete das Urteil als rechtskräftig und richtete die Hoffnung auf die positive Entwicklung des Beschuldigten in einer betreuten Umgebung.