Am Donnerstagabend, dem 30. Januar 2025, wurde ein 45-jähriger Autofahrer in Rosenberg von der Polizei gestoppt, während er mit einem Atemalkoholwert von 3,3 Promille am Steuer fuhr. Zeugen hatten gegen 20 Uhr einen auffällig fahrenden PKW auf der Landstraße 1060 bemerkt, der in Schlangenlinien fuhr und mehrfach die Fahrbahn wechselte. Das Fahrzeug war mit einer Geschwindigkeit von 15 bis 20 km/h unterwegs, obwohl eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h galt.
Die Polizei Ellwangen erhielt mehrere Meldungen über das auffällige Verhalten des Fahrers. Als die Beamten das Fahrzeug entdeckten, versuchte der Mann zunächst, an dem Streifenwagen vorbeizufahren und ignorierte die Anhaltesignale. Letztendlich konnte die Polizei ihn zum Anhalten bewegen, und die Kontrolle ergab deutliche Anzeichen von Alkoholkonsum. Ein Atemalkoholtest bestätigte den alarmierenden Wert von 3,3 Promille. In der Folge wurde eine Blutentnahme angeordnet, und der Führerschein des Mannes wurde sichergestellt.
Rechtslage bei Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer stellt eine ernsthafte Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar und kann zu gravierenden rechtlichen Konsequenzen führen. Laut den rechtlichen Bestimmungen in Deutschland gilt eine Promillegrenze von 0,5 für Autofahrer. Der rechtliche Rahmen sieht vor, dass bereits ab 0,3 Promille eine relative Fahruntüchtigkeit festgestellt werden kann, während ab 1,1 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt, die strafbar ist. Bei 1,6 Promille ist zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich, um die Fahrtauglichkeit erneut zu überprüfen (ADAC).
Die Strafen für das Fahren unter Alkoholeinfluss sind vielfältig: Bei einem ersten Verstoß ab 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und möglicherweise ein Fahrverbot. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt sogar ein Null-Promille-Gebot, und Verstöße können zu einer Erhöhung der Probezeit sowie zur Teilnahme an Aufbauseminaren führen (Allianz Direct).
Versicherungsfragen bei Alkoholkonsum
Ein weiterer kritischer Aspekt beim Fahren unter Alkoholeinfluss sind die möglichen Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung. Während die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel bei Unfällen unter Alkoholeinfluss zahlt, kann sie bei vorsätzlichem Handeln Regressforderungen von bis zu 5000 Euro geltend machen. Bei Vollkaskoversicherungen sind die Regelungen allerdings komplex und können je nach Höhe des Alkoholwertes variieren, sodass eine Zahlung möglicherweise ganz oder teilweise verweigert wird (Allianz Direct).
Die Polizei appelliert eindringlich an die Verkehrsteilnehmer, im Interesse ihrer Sicherheit und der Sicherheit anderer, auf das Fahren unter Alkoholeinfluss zu verzichten. Der Einsatz öffentlicher Verkehrsmittel, die Nutzung von Taxis oder die Bestimmung eines nüchternen Fahrers sollten stets bevorzugt werden. Die aktuellen Ereignisse aus Rosenberg sind ein eindringlicher Beweis für die Gefahren des Alkohol am Steuer und die gravierenden rechtlichen Folgen, die damit verbunden sein können (Schwäbische Post).