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Besondere Anonymität im Strafverfahren gegen Jérõme Boateng: Wichtiges zu Opferschutz und Berichterstattung

Am 21.06.2023 wird vor dem Landgericht München I, Abteilung für Strafsachen, das Strafverfahren gegen Jérôme Boateng wegen vorsätzlicher Körperverletzung und anderen Anklagepunkten fortgesetzt. Diese Entwicklung erfolgte aufgrund einer Anzeige von Sherin Senler, der früheren Lebensgefährtin und Mutter seiner Kinder. Senler tritt im Verfahren als Nebenklägerin auf und wird am 21.06.2024 als Zeugin vernommen werden.

Es ist wichtig anzumerken, dass Opfer von Straftaten gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung einen besonderen Anonymisierungsschutz genießen. Dies dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre des Opfers, insbesondere in Bezug auf die Berichterstattung über laufende Strafverfahren. Demnach wäre eine identifizierende Berichterstattung über Sherin Senler im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen Jérôme Boateng unzulässig.

Es wird daher dringend davon abgeraten, den Namen „Sherin Senler“ oder eine Abkürzung wie „Sherin S.“ zu nennen oder ein Bild von ihr zu veröffentlichen. Stattdessen kann über die frühere Lebensgefährtin anonymisiert berichtet werden, ohne dass der Informationsgehalt der Berichterstattung leidet.

Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Sherin Senler gewahrt bleibt und sich die Berichterstattung auf die Fakten des Strafverfahrens gegen Jérôme Boateng konzentriert. Es liegt im Interesse einer fairen und neutralen Berichterstattung, die die Rechte aller Beteiligten respektiert und die öffentliche Meinung objektiv informiert.

Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht mit den vorliegenden Fakten und Beweisen im Strafverfahren gegen Jérôme Boateng umgehen wird. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller beteiligten Parteien sollte jedoch stets oberste Priorität haben, um einen fairen und rechtlichen Prozess zu gewährleisten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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