Am 20. März 2025 verkündete das Verwaltungsgericht Berlin sein Urteil im Fall eines 21-jährigen Aktivisten der Klimagruppe „Letzte Generation“. Der Richter Wilfried Peters stellte fest, dass der Einsatz von Schmerzgriffen durch die Polizei in diesem konkreten Fall rechtswidrig war. Laut dem Urteil war das Verhalten der Einsatzkräfte unverhältnismäßig, da der Kläger während einer Sitzblockade am 20. April 2023 ohne Widerstand von der Fahrbahn hätte weggetragen werden können.
Das Gericht stellte fest, dass zu dem Zeitpunkt nur wenige Personen auf der Straße waren und ausreichend Einsatzkräfte anwesend waren. Zudem gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger sich gegen das Wegtragen wehren würde. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig; eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist möglich. Der Kläger hatte zudem argumentiert, dass der Einsatz von Schmerzgriffen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Folterverbot der UN-Antifolterkonvention verstößt.
Kontext und Ermittlungen
Die Polizei hatte die Teilnehmer der Sitzblockade aufgefordert, sich auf den Bürgersteig zu begeben, was zur Auflösung der Versammlung führte. Nach dem Vorfall wurden Ermittlungen gegen die Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet, jedoch eingestellt, da keine hinreichenden Beweise für eine unverhältnismäßige Gewaltanwendung vorlagen. Dieser Vorfall steht im Kontext einer breiteren Debatte über Polizeigewalt und deren Legitimität in Deutschland.
Die Diskussion über Polizeigewalt hat seit dem Tod von George Floyd in den USA an Dringlichkeit zugenommen. Eine Studie der Goethe-Universität Frankfurt am Main beleuchtet solche Vorfälle und deren Aufarbeitung. Sie definiert Polizeigewalt als übermäßige oder unangemessene Gewaltanwendung durch Polizeibeamte und beschreibt verschiedene Formen, darunter Schläge, Tritte und rechtswidrige Festnahmen. Laut Kriminologe Tobias Singelnstein ist die Polizei zwar befugt, Gewalt einzusetzen, jedoch nur in einem angemessenen Rahmen.
Die Entwicklung der „Letzten Generation“
Die Protestgruppe „Letzte Generation“ hat kürzlich ihren Namen in „Neue Generation“ geändert. Neben den bisherigen Klimazielen will die Gruppe nun auch aktiv für Demokratie eintreten. Diese Entwicklung zeigt den Versuch der Gruppe, sich breiter aufzustellen und auch auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ihrer Proteste aufmerksam zu machen.
Die Erörterung von Polizeigewalt und deren Ursachen zeigt, dass mangelhafte Kommunikation, Stress, Überforderung und diskriminierendes Verhalten häufig Auslöser für übermäßigen Gewaltgebrauch sind. Empfehlungen zur Reduzierung solcher Vorfälle beinhalten u.a. Reformen bei der strafrechtlichen Bearbeitung von Polizeigewalt sowie schulische Maßnahmen zur Sensibilisierung innerhalb der Polizei. Es wird auch eine transparente statistische Erfassung von Polizeigewalt gefordert, um eine öffentliche Debatte darüber zu fördern.
Die Geschehnisse rund um den Aktivisten und die anschließenden rechtlichen Auseinandersetzungen sind Teil eines größeren Diskurses über die Rechte von Demonstranten und die Grenzen der Polizeigewalt. Diese Debatte könnte die zukünftige Handlungsweise der Sicherheitskräfte in Deutschland maßgeblich beeinflussen.
Für detailliertere Informationen führt tagesschau.de die Geschehnisse auf, während spiegel.de weitere rechtliche Aspekte beleuchtet. Der Deutschlandfunk bietet Kontext zu den allgemeinen Herausforderungen im Bereich Polizeigewalt in Deutschland.