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Wohnsitzdilemma: Vater und Sohn mit Oldtimer rufen Zoll in Bayern auf den Plan

Vater-Sohn-Duo auf unerwarteter Reise durch Deutschland: Warum mussten sie beim bayerischen Zoll blechen?

Ein Vater und sein Sohn wurden beim bayerischen Zoll aufgehalten, als sie mit ihrem Oldtimer auf dem Weg nach Berlin waren. Das Auto mit einem tunesischen Kennzeichen fiel den Beamten auf, obwohl der Besitzer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat. Aufgrund dieses Wohnsitzdilemmas wurden dem Duo Steuern und eine Geldstrafe auferlegt.

Die beiden Männer, 69 und 30 Jahre alt, reisten von Tunesien über Italien nach Deutschland, wobei Berlin ihr Endziel war. Auf der Autobahn 96 bei Sigmarszell führten Zollbeamte eine Kontrolle durch, als sie das tunesische Kennzeichen entdeckten. Der Vater, der seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat, hätte den in Tunesien registrierten Oldtimer bei der Einreise in die EU verzollen müssen. Bei der Kontrolle musste er 245 Euro Einfuhrsteuern zahlen, sowie eine Geldstrafe in gleicher Höhe. Anschließend durften sie mit ihrem 29 PS starken Oldtimer weiterfahren.

Laut einem Sprecher des Zollamtes gelten solche Regelungen, wenn der Lebensmittelpunkt des Betroffenen in Deutschland liegt. In diesem Fall war es so, weshalb die Abgaben erhoben wurden. Hätten die beiden nur für einen Urlaub nach Deutschland oder in die EU eingereist, wäre dies normalerweise nicht erforderlich gewesen. Der 69-jährige Vater muss das 34 Jahre alte Fahrzeug nun innerhalb der nächsten sechs Monate ummelden.

Lebt in Zwickau und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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