Am 14. Februar 2025 bringt ein Wintereinbruch Berlin mehrere Zentimeter Neuschnee und vereiste Straßen mit sich. Die Feuerwehr ist mit zahlreichen Einsätzen beschäftigt und meldet in der Nacht zu Freitag 25 Unfälle. Zwei Personen erlitten bei zwei dieser Vorfälle schwere Verletzungen und mussten ins Krankenhaus gebracht werden. Besonders schwerwiegend war ein Unfall, bei dem ein Lkw mit einem Pkw an einer Kreuzung in Spandau kollidierte, was auch zu einer Beschädigung einer Straßenlaterne führte. Die Feuerwehr sicherte daraufhin den Lampenkopf mit einer Drehleiter.
Die Neuschneemengen führten nicht nur zu glatten Straßen, sondern auch zu chaotischen Verkehrssituationen in der gesamten Stadt. Verkehrsinformationszentralen berichteten von Überlastungen auf der Stadtautobahn A100 und von längeren Staus infolge mehrerer Unfälle. Auch auf der A115 wurde vor Glättegewahrsam gewarnt. Die Polizei beobachtete keine ungewöhnlich hohe Zahl an Unfällen, jedoch war die Lage für Autofahrer äußerst herausfordernd. Ebenso erlebten Straßenbahnen aufgrund von umgestürzten Bäumen, die Gleise blockierten, Einschränkungen im Betrieb.
Winterdienst und Verantwortlichkeiten
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) hat für die Schneeräumung und das Streuen der wichtigen Straßen und Radwege gesorgt. Rund 2.300 Beschäftigte und 540 Räum- und Streufahrzeuge stehen dafür zur Verfügung. Die BSR hat in ihren Streugutlagern ausreichend Vorräte bereitgestellt: 13.000 Tonnen Salz und 5.000 Tonnen Splitt sind für die Bekämpfung von Glätte verfügbar. Die Straßenreinigungsgesetze in Berlin schreiben vor, dass Anlieger für den Winterdienst auf Gehwegen vor ihren Grundstücken verantwortlich sind.
- Die BSR sorgt für die Räumung und das Streuen auf:
- Fahrbahnen
- Radfahrstreifen
- Fußgängerüberwegen
- Ausgewiesenen Radwegen
- Haltestellen des ÖPNV
- Bestimmten Fußgängerzonen und Plätzen
- Gehwegen ohne Anlieger
Demnach liest sich die Regelung so: Anlieger sind Grundstückseigentümer oder Mieter und müssen den Winterdienst unverzüglich nach Schneefall durchführen. Bei beruflichem Ausfall oder Abwesenheit können sie Nachbarn oder professionelle Dienstleister beauftragen, bleiben jedoch stets für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich. Für das Versäumnis kann eine Meldung beim Ordnungsamt eingereicht werden, und Verstöße gegen die Winterdienstpflichten können mit Bußgeldern geahndet werden.
Insgesamt verdeutlichen die aktuellen Ereignisse in Berlin die Herausforderungen, die ein Wintereinbruch mit sich bringt, sowohl für die Verkehrsteilnehmer als auch für die Verantwortlichen im Bereich des Winterdienstes. Die BSR reagiert auf die schwierigen Wetterbedingungen, um die Straßen schnellstmöglich wieder befahrbar zu machen, während die Bürger aufgefordert werden, ihre Pflichten im Winterdienst wahrzunehmen.
Für weitere Informationen über die Regelungen des Winterdienstes können sich Interessierte auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie auf der Website der BSR informieren.