Am 6. Januar 2025 beginnt die Abholung der Weihnachtsbäume in Berlin und Brandenburg. Während die Berliner Stadtreinigung (BSR) ab dem 8. Januar 2025 aktiv wird, sind die Abholterminen in Brandenburg regional unterschiedlich. In Potsdam etwa werden die Bäume vom 6. bis 31. Januar abgeholt, während Brandenburg/Havel und Cottbus spezifische Zeitfenster vom 13. bis 24. Januar bzw. 6. bis 23. Januar haben. Die Abholung in Frankfurt (Oder) erfolgt gestaffelt nach Stadtteilen zwischen dem 9. und 24. Januar.
Die Bäume müssen vor der Abholung vollständig abgeschmückt sein, was bedeutet, dass Lametta und Kunstschnee entfernt werden müssen. Wichtig ist auch, dass die Bäume nicht in Abfalltüten verpackt werden. Die maximale Höhe für die Baumentsorgung beträgt in vielen Fällen zwei Meter, in Brandenburg sind größere Bäume in der Regel auf maximal 1,50 Meter für die Entsorgung zu teilen. In den meisten Landkreisen gibt es spezifische Abfuhrtermine, die auf den jeweiligen Webseiten kommuniziert werden, wie etwa stadt-brandenburg.de.
Abholzeiten und Hinweise
In Berlin wird die Abholung zwischen dem 8. und 21. Januar erfolgen, wobei pro Stadtteil zwei Abholtermine festgelegt sind. Die BSR empfiehlt, die Weihnachtsbäume am Vorabend der Abholung oder bis spätestens 6 Uhr am Abholtag gut sichtbar an den Straßenrand zu legen. Die BSR sammelt jährlich rund 2.100 Tonnen Weihnachtsbäume, die dann geschreddert und für die Energiegewinnung genutzt werden. Darüber hinaus ist eine Selbstentsorgung über die Kompostierung ebenfalls möglich, da geschredderte Bäume schneller verrotten.
Die BSR weist darauf hin, dass ausgediente Weihnachtsbäume nicht in die Biotonne gehören. Stämme und Äste sind nicht für die Vergärung geeignet. Wer seine Tanne frühzeitig loswerden möchte, kann die Bäume kostenlos auf einem der Recyclinghöfe der BSR abgeben, bevor die regulären Abholtermine beginnen. Nähere Infos zu den Abholterminen sind im digitalen Abfuhrkalender auf bsr.de einsehbar oder können unter +49 30 7592-4900 angefragt werden.
Bußgelder und Umweltschutz
Die BSR stellt klar, dass eine illegale Entsorgung oder das unvollständige Abschmücken der Weihnachtsbäume Bußgelder bis zu 500 Euro nach sich ziehen kann. Über 66% des geschredderten Materials finden in regionalen Großkompostierungsanlagen Verwendung, im BSR-Biomassezentrum Hennickendorf etwa. Das andere Drittel wird in Biomassekraftwerken zur Energieerzeugung verwendet.
Als das größte kommunale Straßenreinigungs- und Abfallwirtschaftsunternehmen Deutschlands mit über 6.200 Mitarbeitenden leistet die BSR einen entscheidenden Beitrag zur Müllabfuhr und Abfallbehandlung in der Hauptstadt Berlin. Weitere Informationen zu den Abholterminen finden Interessierte unter bsr.de/assets.