Berlin

Verbot von E-Tretrollern in BVG-Fahrzeugen ab 1. Mai

Neue Sicherheitsmaßnahmen ab Mai: Warum die BVG die Mitnahme von E-Rollern verbietet

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben angekündigt, dass ab dem 1. Mai die Mitnahme von E-Tretrollern in ihren Fahrzeugen, einschließlich U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen, nicht mehr gestattet ist. Dieser Schritt wurde aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Lithium-Ionen-Akkus der E-Tretroller unternommen. Brandschutztechnische Gutachten hatten zuvor Unzulänglichkeiten bei den Normen und Sicherheitsstandards dieser Fahrzeuge festgestellt.

Die BVG gab ebenfalls bekannt, dass E-Tretroller bald auch auf Bahnhöfen verboten sein werden. Diese Maßnahme folgt dem Beispiel anderer Verkehrsunternehmen und den Empfehlungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile sind weiterhin erlaubt, da sie bereits höhere Sicherheitsstandards erfüllen.

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In den letzten Wochen hatten bereits einige Verkehrsunternehmen in anderen deutschen Städten ähnliche Verbote erlassen. Weitere Städte planen ebenfalls, ab dem 1. Mai die Mitnahme von E-Tretrollern in ihren Verkehrsmitteln zu untersagen.

Dieser Schritt wird voraussichtlich dazu beitragen, die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten und potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit Lithium-Ionen-Akkus zu minimieren. Andere alternative Fortbewegungsmittel, die bereits höhere Sicherheitsstandards erfüllen, bleiben weiterhin erlaubt.

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Lebt in Zwickau und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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