Der 1. FC Union Berlin hat entschieden, die nachträgliche Niederlage am Grünen Tisch nicht hinzunehmen und Berufung beim Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einzulegen. Diese Entscheidung wurde am Donnerstagabend vom Präsidium des Vereins getroffen. Der DFB-Sportgericht entschied zugunsten des VfL Bochum, das ursprünglich am 14. Dezember 2024 gespielte Match hatte auf dem Spielfeld 1:1 geendet, wurde jedoch mit 2:0 für Bochum gewertet, was für Union Berlin eine herbe Enttäuschung darstellt.
Union Berlins Präsident Dirk Zingler äußerte vehement, dass der Club alle rechtlichen Mittel ausschöpfen werde. Er kritisierte das Urteil als schädlich für den Fußball und bezeichnete es als nicht akzeptabel. Der Grund für die umstrittene Wertung war ein Vorfall, bei dem Bochums Torwart Patrick Drewes kurz vor Schluss von einem Feuerzeug am Kopf getroffen wurde und die Partie nicht fortsetzen konnte.
Der Vorfall und seine Folgen
Der Vorfall, der zur Neubewertung des Spiels führte, passierte kurz vor dem Schlusspfiff, als Drewes durch den Wurf verletzt wurde und daraufhin mit Schwindel und Übelkeit ins Krankenhaus gebracht werden musste. Das Spiel musste mehr als 25 Minuten unterbrochen werden, während Bochum sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte. Angreifer Philipp Hofmann ging sogar kurzzeitig ins Tor der Bochumer. Letztlich traten die Bochumer nur unter Protest wieder auf das Feld. Das DFB-Sportgericht erklärte, dass Drewes eine „eingeschränkte Spielfähigkeit“ hatte, was die Entscheidung zur Wertung des Spiels beeinflusste.
Die Entscheidung des DFB-Sportgerichts, das Urteil zu Gunsten von Bochum zu fällen, ist für den VfL von Bedeutung, da die Mannschaft nun 8 Punkte aufweist und näher an den rettenden Plätzen in der Tabelle steht. Im Gegensatz dazu verbleibt Union Berlin im unteren Mittelfeld mit lediglich 16 Punkten.
Rechtsmittel und sportrechtliche Aspekte
Mit der Einlegung der Berufung wendet sich Union Berlin an die Rechtsmittelinstanz des DFB, das Bundesgericht. Die Sportgerichtsbarkeit im DFB regelt Streitigkeiten innerhalb des Verbandes und ist ein wichtiges Element des Regelwerks, das Mitglieder bestrafen kann, wenn sie gegen die Vorschriften verstoßen. Der DFB-Sportgericht fungiert hierbei als Ausgangsinstanz, während das DFB-Bundesgericht die Rechtsmittelinstanz darstellt.
Union Berlin hat zudem den Feuerzeugwerfer identifiziert, eine Anzeige erstattet und ein dreijähriges Stadionverbot ausgesprochen. Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Stephan Oberholz, betonte, dass es keine Anzeichen für ein „Komplott“ gebe, und verwies darauf, dass Entscheidungen am grünen Tisch zwar das letzte Mittel seien, jedoch die Integrität des Spiels gewahrt bleiben müsse.
Insgesamt zeigt dieser Vorfall, wie heikel die Thematik der Sicherheit im Fußball ist, und verdeutlicht die Notwendigkeit klarer Regeln und Verfahren innerhalb der Sportgerichtsbarkeit des DFB, die nach den Grundsätzen des Verbandes agiert.
Für weitere Informationen zu diesem Thema und zur Sportgerichtsbarkeit des DFB kann auf die Seiten von bnn.de sowie sportschau.de und dfb.de zurückgegriffen werden.